Betreff
Erstellung eines Lärmaktionsplanes im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie
Vorlage
DS-18-0313
Art
Sitzungsvorlage

Im Rahmen der Richtlinie 2002/49/EG hat das Europäische Parlament den Lärmschutz als ein Teilziel zur Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus festgelegt. Hierbei ist der Umgebungslärm als eines der größten Umweltprobleme bezeichnet worden.

 

Vor diesem Hintergrund wurde ein EU-einheitliches Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festgesetzt, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Allerdings sind hierbei keine Grenzwerte festgesetzt worden, die von den jeweiligen Mitgliedsstaaten einzuhalten sind.

 

Als Maßnahmen sind zunächst die Lärmbelastungen anhand von Lärmkarten nach gemeinsamen Bewertungsmethoden zu ermitteln. Im Anschluss daran ist die Öffentlichkeit zu informieren und ggf. sind Lärmaktionspläne aufzustellen.

 

Hierzu waren zunächst bis zum 30.06.2017 strategische Lärmkarten zu erarbeiten. Dies galt für Hauptverkehrsstraßen über 3 Mio. Kfz pro Jahr und die Umgebung von Großflughäfen mit über 50.000 Flugbewegungen pro Jahr. Die strategischen Lärmkarten werden von der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS - Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim) erarbeitet.

 

Bis zum 18.07.2018 sollten durch die Kommunen die Lärmaktionspläne erarbeitet werden.

 

Bei den strategischen Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen erhält das ZUS LLGS die Verkehrsdaten mit den Verkehrsmengen über die NLSTBV aufgrund der regelmäßig durchgeführten Verkehrszählungen. Anhand dieser werden dann für sämtliche Kommunen in Niedersachsen die Belastungen ermittelt. Diese Zahlen sollten ursprünglich bis Ende 2016 geliefert werden, wurden dem ZUS LLGS aber erst Anfang 2018 übermittelt, so dass erst im Anschluss daran die entsprechenden Belastungen ermittelt werden konnten.

 

Die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten liegen seit April 2018 vor, so dass nach Vorstellung der Ergebnisse im Mai 2018 die Kommunen Lärmaktionspläne aufstellen können.

 

Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den für die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie gewählten Lärmwerten um Auslösewerte handelt, die auch nicht mit den in Deutschland geltenden Grenzwerten verglichen werden können, da beide Werte durch unterschiedliche Verfahren ermittelt werden. Zudem ergeben sich aus den Lärmaktionsplänen aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsmethoden auch keine Verpflichtungen für den Straßenbaulastträger, darin aufgeführte Maßnahmen umzusetzen.

 

Für die Stadt Dinklage kann festgestellt werden, dass keine Personen entlang der untersuchten Hauptverkehrsstraßen von den vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz empfohlenen Auslösewerte von 70/60 dB(A) Tag/Nacht betroffen sind.

 

Die verspätet vorgelegten Verkehrsmengen durch die ZUS LLGS, ändert nichts an dem grundsätzlich einzuhaltenden Termin 18.07.2018 für die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen durch die Städte und Gemeinden.

 

Die EU-Kommission hat im Jahr 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren (2016/2116) gegen Deutschland, aufgrund ungenügender Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie, eröffnet.

 

Allerdings hat das Ministerium den Kommunen zugestanden, die Lärmaktionspläne  bis Ende April 2019 dem Land Niedersachsen vorzulegen.

 

Gemeinsam mit dem Büro RP Schalltechnik, Osnabrück, wurde zunächst die Lärmkartierung des Landes Niedersachsen ausgewertet. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes mit den Ergebnissen ist der Vorlage beigefügt.

 

Nach Vorstellung des Entwurfs ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Vorschriften, in welcher Form diese Beteiligung zu erfolgen hat, bestehen nicht. So können Anhörungs- und Erörterungstermine, Workshops oder andere Möglichkeiten je nach Anzahl der betroffenen Personen genutzt werden, um die Öffentlichkeit zu beteiligen.

 

Seitens der Stadt Dinklage ist vorgesehen, die Öffentlichkeit durch die Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans zu informieren. Für die Dauer von 14 Tagen werden die Unterlagen ausgelegt und auf der Internetseite der Stadt Dinklage bereitgestellt, so dass die Öffentlichkeit Gelegenheit hat, sich zu informieren und zu beteiligen.

 

Anschließend werden mögliche Eingaben der Bürger berücksichtigt und abgewogen.

 

In der Ratssitzung am 26.03.2019 soll dann der Beschluss über den Lärmaktionsplan nach Behandlung etwaig eingegangener Stellungnahmen und anschließend die Übersendung an das Ministerium erfolgen.