Im Rahmen der Richtlinie 2002/49/EG hat das
Europäische Parlament den Lärmschutz als ein Teilziel zur Gewährleistung eines
hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus festgelegt. Hierbei ist der
Umgebungslärm als eines der größten Umweltprobleme bezeichnet worden.
Vor diesem Hintergrund wurde ein EU-einheitliches
Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festgesetzt, um
schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern,
ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Allerdings sind hierbei keine
Grenzwerte festgesetzt worden, die von den jeweiligen Mitgliedsstaaten
einzuhalten sind.
Als Maßnahmen sind zunächst die Lärmbelastungen anhand
von Lärmkarten nach gemeinsamen Bewertungsmethoden zu ermitteln. Im Anschluss
daran ist die Öffentlichkeit zu informieren und ggf. sind Lärmaktionspläne
aufzustellen.
Hierzu waren zunächst bis zum 30.06.2017 strategische Lärmkarten zu erarbeiten. Dies galt für Hauptverkehrsstraßen über 3 Mio. Kfz pro Jahr und die Umgebung von Großflughäfen mit über 50.000 Flugbewegungen pro Jahr. Die strategischen Lärmkarten werden von der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS - Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim) erarbeitet.
Bis zum 18.07.2018 sollten durch die Kommunen die
Lärmaktionspläne erarbeitet werden.
Bei den strategischen Lärmkarten für
Hauptverkehrsstraßen erhält das ZUS LLGS die Verkehrsdaten mit den
Verkehrsmengen über die NLSTBV aufgrund der regelmäßig durchgeführten
Verkehrszählungen. Anhand dieser werden dann für sämtliche Kommunen in
Niedersachsen die Belastungen ermittelt. Diese Zahlen sollten ursprünglich bis
Ende 2016 geliefert werden, wurden dem ZUS LLGS aber erst Anfang 2018
übermittelt, so dass erst im Anschluss daran die entsprechenden Belastungen
ermittelt werden konnten.
Die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten liegen
seit April 2018 vor, so dass nach Vorstellung der Ergebnisse im Mai 2018 die
Kommunen Lärmaktionspläne aufstellen können.
Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den für die
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie gewählten Lärmwerten um Auslösewerte
handelt, die auch nicht mit den in Deutschland geltenden Grenzwerten verglichen
werden können, da beide Werte durch unterschiedliche Verfahren ermittelt
werden. Zudem ergeben sich aus den Lärmaktionsplänen aufgrund der
unterschiedlichen Berechnungsmethoden auch keine Verpflichtungen für den
Straßenbaulastträger, darin aufgeführte Maßnahmen umzusetzen.
Für die Stadt Dinklage kann festgestellt werden, dass
keine Personen entlang der untersuchten Hauptverkehrsstraßen von den vom
Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
empfohlenen Auslösewerte von 70/60 dB(A) Tag/Nacht betroffen sind.
Die verspätet vorgelegten
Verkehrsmengen durch die ZUS LLGS, ändert nichts an dem grundsätzlich
einzuhaltenden Termin 18.07.2018 für die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen
durch die Städte und Gemeinden.
Die EU-Kommission hat im Jahr 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren (2016/2116) gegen Deutschland, aufgrund ungenügender Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie, eröffnet.
Allerdings hat das Ministerium den Kommunen
zugestanden, die Lärmaktionspläne bis
Ende April 2019 dem Land Niedersachsen vorzulegen.
Gemeinsam mit dem Büro RP Schalltechnik, Osnabrück,
wurde zunächst die Lärmkartierung des Landes Niedersachsen ausgewertet. Der
Entwurf des Lärmaktionsplanes mit den Ergebnissen ist der Vorlage beigefügt.
Nach Vorstellung des Entwurfs ist die Öffentlichkeit
zu beteiligen. Vorschriften, in welcher Form diese Beteiligung zu erfolgen hat,
bestehen nicht. So können Anhörungs- und Erörterungstermine, Workshops oder
andere Möglichkeiten je nach Anzahl der betroffenen Personen genutzt werden, um
die Öffentlichkeit zu beteiligen.
Seitens der Stadt Dinklage ist vorgesehen, die
Öffentlichkeit durch die Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans zu
informieren. Für die Dauer von 14 Tagen werden die Unterlagen ausgelegt und auf
der Internetseite der Stadt Dinklage bereitgestellt, so dass die Öffentlichkeit
Gelegenheit hat, sich zu informieren und zu beteiligen.
Anschließend werden mögliche Eingaben der Bürger
berücksichtigt und abgewogen.
In der Ratssitzung am 26.03.2019 soll dann der
Beschluss über den Lärmaktionsplan nach Behandlung etwaig eingegangener
Stellungnahmen und anschließend die Übersendung an das Ministerium erfolgen.