Betreff
Neufassung der Satzung der Stadt Dinklage über Volksfeste (Marktordnung)
Vorlage
DS-18-0316
Art
Sitzungsvorlage

Die Satzung der Stadt Dinklage über Volksfeste (Marktordnung) stammt in seiner ursprünglichen Fassung aus dem Jahre 1982 und wurde zuletzt mit Satzung vom 08.04.2008 geändert. Auf Grund von nunmehr vorzunehmenden Änderungen und des Inkrafttretens des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes im Jahre 2010 wird die Satzung nunmehr komplett neu gefasst.

 

Es erfolgte eine entsprechende Anpassung der jeweiligen Paragraphen. Grundlegende Änderungen wurden ausschließlich im Paragraph 2 „Marktplätze, Markttage und Öffnungszeiten“ vorgenommen. Die Markttage der Sommerkirmes und des Fettmarkts werden mit der Satzungsänderung auf Freitag, Samstag und Sonntag festgelegt (bisher Samstag, Sonntag und Montag). Auf Grund zahlreicher Gespräche in den zurückliegenden Jahren ist immer mehr deutlich geworden, dass der Kirmesmontag für Schausteller und Bewirtungsbetriebe zunehmend schleppender läuft und auch die Umsätze deutlich zurückgegangen sind. Als ein Grund kann so z. B. die Einführung von Ganztagsbetreuung  angeführt werden. So sind im Laufe des Montagnachmittags deutlich weniger Kinder auf dem Kirmesplatz zugegen.

 

Die Umsätze aller Beteiligten am Kirmesmontag, dessen Abend ursprünglich als Tag der Betriebe und Vereine angelegt war, sind inzwischen soweit zurückgegangen, dass die Durchführung und die Aufrechterhaltung des Kirmesbetriebs am Montag nicht mehr lohnenswert ist. Aus diesem Grunde wurde überlegt, die Kirmes nunmehr bereits ab freitags durchzuführen. Zum einen findet freitags in den Schulen keine Ganztagsbetreuung statt, so dass die Kinder früher am Kirmestrubel teilnehmen können und zum anderen besteht die Hoffnung, dass durch ein ansprechendes Programm am Freitagabend auch zunehmend wieder Firmen und Vereine die Kirmes am Abend besuchen.

 

Die Änderung ist aus Sicht der Stadt Dinklage erforderlich, um den Kirmesbetrieb auf Sicht und Dauer aufrechterhalten zu können. Um auch weiterhin mit Fahrgeschäften und Buden eine attraktive Kirmes auf die Beine stellen zu können, ist die Umlegung der Markttage aus Sicht des Marktmeisters unumgänglich.

 

 

 

In Bezug auf den Umzug am Fettmarktmontag und der anschließenden Veranstaltung beim Rheinischen Hof kann festgestellt werden, dass die Umlegung der Markttage die Veranstaltung bei Susen nicht beeinträchtigt. Der Fettmarktumzug und der anschließende „Fettmarkt“ bei Susen ist seit Jahren eine eigenständige, privat organisierte Veranstaltung ohne Bezug zum eigentlichen Fettmarkt und dem Kirmestrubel auf dem Marktplatz, so dass dieser mit der bisherigen Teilnehmerzahl stattfinden wird und kann.