Betreff
Bebauungsplan Nr. 73 "Höner Markweg" - Neuaufstellung - (beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB);
hier: Annahme des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
Vorlage
DS-18-0327
Art
Sitzungsvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am  26.08.2013 beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 73 „Höner Markweg“ eine 1. Änderung vorzunehmen. Inhalt dieser Planung soll laut Beschluss unter anderem eine Änderung des Maßes der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen sein. Im Jahr 2014 wurde im Zuge eines Bauvorhabens am Höner Markweg beschlossen, in dieser Bebauungsplanänderung zusätzlich Wohnungen oberhalb des 2. Geschosses auszuschließen.

Diese Beschlüsse wurden den Antragstellern in den vergangenen Jahren bei geplanten Bauvorhaben mitgeteilt. Sämtliche Bauvorhaben, die nach diesem Datum beantragt wurden, halten diese Vorgaben auch ein.

 

Um potentiellen Bauherren Rechtssicherheit zu geben, sollte die o. g. Planung nunmehr weiterverfolgt werden. Da der gesamte Bebauungsplanbereich des Bebauungsplanes Nr. 73 zu überplanen ist, handelt es sich nicht um eine Änderung sondern um eine Neuaufstellung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Anlage zur Drucksache dargestellt..

 

Die Verwaltung schlägt vor, in dieser Neuaufstellung die örtlichen Bauvorschriften zur vorgeschriebenen Dachneigung zwischen  30° und 50° zu streichen, da diese nicht mehr zeitgemäß ist.

 

Weiterhin wird vorgeschlagen, für Baumaßnahmen an der Quakenbrücker Straße „in erster Reihe“  künftig Wohngebäude mit max. 6 Wohneinheiten zuzulassen, da dies den bisherigen Beschlüssen und dem benachbarten Bebauungsplan „Plaggenriehe“ entspricht. Für Baumaßnahmen „in zweiter Reihe“ sollten hingegen Festsetzungen gewählt werden, die dem Nachverdichtungskonzept der Stadt Dinklage entsprechen, da im rückwärtigen Bereich ein Wohngebiet angrenzt.

Wie beim Bebauungsplan „Plaggenriehe“ könnte außerdem die Baugrenze an der Quakenbrücker Straße (z. Zt. 10 m)  reduziert werden.

 

In der Sitzung des Bauausschusses wird ein Planentwurf zur  weiteren Beratung vorgelegt werden.