Betreff
Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Junghennenaufzuchtanlage in Bünne, Bünner Wohld
Vorlage
DS-18-0329
Art
Sitzungsvorlage

Herr Wilhelm Pohlmann, Lohne, beabsichtigt, die Stalleinrichtung in seinen 4 Geflügelställen an der Straße „Bünner Wohld“ von reiner Bodenhaltung mit Kotlagerung im Stall auf Bodenhaltung mit Volierensystem zu ändern.

 

Die Angelegenheit wurde bereits am 29.01.2019 vom Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung der Stadt Dinklage beraten. Seinerzeit wurde der Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans an die Fraktionen verwiesen.

 

In der Angelegenheit wird auf die entsprechende Vorlage DS-18-0291 Bezug genommen. 

 

Mit Schreiben vom 05.04.2019 teilt Herr Pohlmann nunmehr mit, dass die Zahl der Junghennenplätze sich durch eine Modifizierung der Stalleinrichtung von damalig 199.775 gesamt auf jetzt 166.074 Tiere reduziert werden soll.

 

Laut Angabe des Antragstellers ist  durch  die  Änderung  des Haltungssystems und der Lüftung sowie die Aufgabe der benachbarten Schweinehaltung -  trotz Erhöhung der Tierplätze - eine Verbesserung der Emissionssituation um 6 - 8 % an den relevanten Immissionspunkten zu erwarten.

 

Herr Pohlmann stellt den Antrag (s. Anlage), zur Ermöglichung seines Vorhabens einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, in dem sein Grundstück Bünner Wohld als  „Sondergebiet Junghennenaufzucht“ ausgewiesen wird. Hierfür wäre gleichzeitig eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Im Gegenzug soll die Geflügelfarm an der Quakenbrücker Straße (76.266 Junghennen-plätze) sowie die direkt angrenzende Schweinemastanlage aufgegeben werden.

 

Das Baugrundstück  „Bünner Wohld“ liegt im Bereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 96.4 „Entwicklungsplan Tierhaltungsanlagen“. Für die Junghennenaufzuchtfarm  Pohlmann ist in diesem Bebauungsplan nur der derzeit genehmigte Bestand als Baufenster ausgewiesen. Sämtliche geplante Baumaßnahmen (einschl. Kotverladehalle) bewegen sich innerhalb dieses Baufensters, so dass der Bebauungsplan Nr. 96.4 dem Vorhaben nicht entgegensteht.

 

Bereits im Jahr 2014 hat die Stadt Dinklage sich Grundsätze für die „Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes“ (Tierhaltungsbetriebe ohne Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 BauGB) gegeben.

 

Nach erneuter Prüfung des Antrages ist festzustellen, dass es sich bei dem vorliegenden Antrag des Herrn Pohlmann um einen atypischen Fall handelt, der von den aufgeführten Fallgruppen nicht erfasst ist.

 

Insgesamt sind vom  Antrag des Herrn Pohlmann drei Standorte (Quakenbrücker Str., Bünner Wohld und eine kleine Schweinemastanlage in direkter Nachbarschaft) betroffen.

 

Herr Pohlmann beabsichtigt, u. a. aus Gründen des Immissionsschutzes, die Tierhaltung auf den Hauptstandort (Bünner Wohld) zu konzentrieren und die anderen Standorte dauerhaft aufzugeben. –Diese Herangehensweise führt dazu, dass sich das Erscheinungsbild vor Ort deutlich verbessert.

 

Seitens der Genehmigungsbehörde beim Landkreis Vechta  (Flächennutzungsplan) wird diese Herangehensweise begrüßt.