Von der Schulleitung werden die nachstehend aufgeführten Maßnahmen und Anschaffungen für erforderlich gehalten. Die Punkte wurden auf der Schulbereisung angesprochen und in Augenschein genommen. In der nachstehenden Auflistung ist eine angedachte Umsetzung der jeweiligen Maßnahme angefügt (in kursiver Schrift).
Für die Punkte, die im nächsten Haushaltsjahr nach Ansicht der Schulleitung und Verwaltung umgesetzt werden sollen, werden bis zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport im September 2019 die Kosten ermittelt und zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
- Bestuhlung Konrektorenzimmer
Werden noch in 2019 angeschafft; Mittel stehen zur Verfügung
(Landesmittel: Zuschuss inklusive Schule)
- Neuanschaffung Mobiliar für einen Klassenraum
Haushalt 2020
- Mobiliar Anbau Wintergarten
Haushalt 2020
- Kühlmöglichkeiten für die Obstlagerung (Schulprogramm Land Niedersachsen: kostenlose Obstlieferung)
Haushalt 2020
- Anbau/Erweiterung der Schule durch mind. 2 Klassenräume bzw. Rückgabe eines Raumes durch den Kindergarten an die Schule
Je nach Entwicklung der
Anmeldezahlen in den Schulen und Kindergärten
Haushaltsjahr 2021 / 2022
- Anstrich Fenster/Dachüberstände
Haushalt 2020
- Einbau eines Fahrstuhls (Inklusion)
Haushalt 2020; Fragen zur
Bezuschussung Dritter sind bis zu den Haushaltsberatungen
2020 zu klären
- Erstellung eines Fluchtwegeplans
Haushalt 2020 (alle geforderten
Maßnahmen des Brandschutzkonzeptes sind bis zum
Schuljahresbeginn 2019/2020 umgesetzt)
- Außengelände – Sanierung der Laufbahn
Evtl. Haushalt 2021 – Kosten
werden ermittelt und erneute Vorstellung Schulbereisung
2020
- Rutschhügel – Neugestaltung bzw. Anbringung eines Geländers
Es ist zunächst die
Stellungnahme des Gemeindeunfallversicherungsverbandes
Oldenburg (GUV) abzuwarten –
Kosten werden ermittelt
- Beleuchtung außen (wird mit der Baumaßnahme durchgeführt, zusätzliche Kosten und Neuverlegung von Abwasserleitungen (Oberflächenentwässerung)
Genehmigung von außerplanmäßigen
Aufwendungen – FWT/VA/Rat
- Medienentwicklung (Digitalpakt)
Weitere Ausstattung der Schule im Rahmen des Digitalpaktes; hier ist zunächst die Richtlinie des Landes Niedersachsen abzuwarten