Betreff
Sportstättensanierungsprogramm des Landes Niedersachsen
Vorlage
DS-18-0335
Art
Sitzungsvorlage

Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat eine Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus verabschiedet. Diese gilt für die Jahre 2019 - 2022 und ist mit einem Budget von 100 Mio. € für die Sanierung kommunaler und vereinseigener Sportstätten ausgestattet. Antragsberechtigt sind neben den Nds. Gebietskörperschaften auch Sportvereine und Sportverbände. Voraussetzung ist hier, dass diese Mitglied im Landessportbund Niedersachsen sind.

 

Gefördert werden Baumaßnahmen an folgenden Einrichtungen:

 

-       kommunale Sportstätten

Schwerpunkt: Sanierung und Modernisierung von Sportstätten zur Grundversorgung, d.h. Sporthallen (Turnhallen) und Hallenschwimmbäder mit sportlichen Nutzungsansprüchen. Darüber hinaus wird auch die Sanierung bzw. Modernisierung von Sportplätzen und Laufbahnen gefördert. Nicht in die Richtlinie mit aufgenommen wurde die Sanierung von Freibädern. Anfang März wurde vom Innenministerium jedoch mitgeteilt, dass auch Freibäder gefördert werden können, diese Aussage hat der Innenminister jedoch Ende April zurückgezogen. Ob dies für die gesamte Förderperiode gilt, ist derzeit noch nicht klar.

 

Voraussetzung für eine Förderung ist u.a., dass das Grundstück, auf dem sich die Sportstätte befindet, im Eigentum des Zuwendungsempfängers ist. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die Zuwendung an Gebietskörperschaften wird in der Regel in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 400.000 €. Die Zuwendungen sollen im Einzelfall mehr als 50.000,00 € betragen.

 

Bei finanzschwachen Kommunen kann der Anteil der Zuwendung an den zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 80 % betragen. Dies dürfte allerdings für die Stadt Dinklage nicht in Frage kommen.

 

Die Anträge für das Förderjahr 2019 sind bis zum 31.05. einzureichen. Mit der Maßnahme muss dann im gleichen Haushaltsjahr begonnen werden. Auch ist die Kofinanzierung im Haushalt darzustellen. Für die Folgejahre ist Antragsschluss jeweils der 31.03. des Jahres.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind drei Sportstätten sanierungsbedürftig und kämen für eine Antragsstellung in Frage:

 

 

 

 

TOP 7.1 - Sporthalle Kardinal-von-Galen

 

-       Generalsanierung

                Landesprogramm zur Förderung der Sanierung von Sportstätten

                (Schwerpunkt: Sanierung und Modernisierung von Sportstätten zur Grundversorgung,             d.h. Sporthallen (Turnhallen)

                Mitfinanzierung durch Kreisschulbaukasse und evtl. weiterer Bundesmittel (Programm              Jülich wg. Energieeinsparung bzw. Verminderung CO2)

 

-       Heizungsanlage (Ausschreibung bereits 2018; noch keine Vergabe an die Fa. Krapp, Lohne)

 

-       Energetische Sanierung (Glasbauwand, Dämmung Außenwände und Dach)  mit evtl. zusätzlicher Fördermöglichkeit Projekt Jülich

 

-       Sprecherkabine

 

-       Umkleidemöglichkeiten für Lehrer/Trainer

 

-       Evtl. neue Beleuchtung (mit evtl. Fördermöglichkeiten Projekt Jülich)

 

-       Tribüne, Schaffung von Sitzmöglichkeiten/Zuschauerplätzen

 

-       Sanitäranlagen,

 

-       Lagerkapazitäten Sportgeräte u.a.

 

-       Lagerung Reinigungsmaschine, Raum für die Raumpflegerin

 

-       Eingangsbereich – Barrierefreiheit

 

 

 

Gleichzeitig mit dem Förderantrag ist u.a. auch eine Kostenberechnung der Sanierungsmaßnahme einzureichen. Weiter sind auch Pläne und verschiedene Darstellungen des Gebäudes anzufertigen.

Da diese Arbeiten seitens der Verwaltung nicht zu leisten sind, ist ein Ingenieur- oder Architekturbüro einzuschalten. Kosten für diese Arbeiten sind als außerplanmäßige Aufwendungen im Haushalt 2019 zur Verfügung zu stellen.

Die Kosten werden in der Sitzung bekanntgegeben. 

 

 

 

 

 

TOP 7.2 – Jahnstadion; hier Laufbahn

 

Gem. den Richtlinie des Sportstättensanierungsprogrammes des Landes Niedersachsen können auch Laufbahnen gefördert werden. Der TVD beabsichtigt, die Laufbahn zu erneuern und auch zu verlängern, da dieses derzeit nur eine Gesamtlänge von 380 m  aufweist.

 

Laut Aussage des TVD ist mit Kosten zwischen 300.000 € bis 350.000 € zu rechnen. Die genauen Kosten werden bis zu den Haushaltsberatungen 2020 vorgelegt.

 

 

 

 

 

TOP 7.3 - Schulsporthalle

 

-       Teilsanierung (Stiefelgang und Umkleiden)

Förderung aus dem Bundesprogramm „Jülich“ ist möglich

Im Bereich Brandschutz und Energieeinsparung)

 

-       Austausch der gesamten Fensterfront im Stiefelgang

 

-       Maßnahmen zur Wärmedämmung, insbes. Dachfläche Stiefelgang

 

-       Brandschutzmaßnahmen, die im Brandschutzkonzept gefordert werden – betrifft die gesamte Halle

 

-       Austausch der Beleuchtungsanlage (Energieeinsparung) – in der Halle wurde die Beleuchtung bereits komplett erneuert

 

-       Restarbeiten Wärmedämmung Hallendach

 

-       Sanierung WC-Anlagen

 

-       Versch. Isolierungsmaßnahmen an der Heizungsanlage

 

-       Einbau einer zusätzlichen Tür (Verbindungstür vom rechten Drittel zum Mitteldrittel bei heruntergelassenen Vorhängen)

 

Derzeit wird ein Brandschutzgutachten von einem Fachbüro erstellt. Weiter sind die Kosten der vorgenannten Maßnahmen von einem Architekturbüro zu ermitteln. Mittel für das Brandschutzgutachten als auch für die Kostenberechnung stehen im Haushalt 2019 zur Verfügung. Die Kosten werden ebenfalls zu den Haushaltsberatungen 2020 vorgelegt.