Betreff
Neubau einer Kindertagesstätte mit 2 Regelgruppen und 2 Krippengruppen
Vorlage
DS-18-0352
Art
Sitzungsvorlage

In der Stadt Dinklage stehen für die Kinderbetreuung ab dem 01.08.2019 insgesamt 5 Kindertageseinrichtungen mi 27 Gruppen und 509 Betreuungsplätzen zur Verfügung.

Davon 21 Gruppen mit 422 Plätzen für Kinder über drei Jahren (Kindergartenplätze)

Davon   6 Gruppen mit   87 Plätzen für Kinder unter drei Jahren (Krippenplätze)

 

Kinderkrippe (Krippengruppen)

Zweit weitere Krippengruppen mit je 15 Plätzen sind geplant und werden errichtet am Kindergarten St. Franziskus und St. Martin. Eine Inbetriebnahme ist spätestens zum Beginn des Kindergartenjahres 2020/2021 geplant. Dann stehen zwei zusätzliche Gruppen mit 30 Plätzen und insgesamt 120 Plätzen zur Verfügung.

Allerdings stehen die 120 Plätze von Jahr zu Jahr nicht immer tatsächlich zur Verfügung. Die Anzahl der tatsächlich nutzbaren Plätze verringert sich, soweit in der Gruppe mehr als 7 Kinder unter 2 Jahre auf 12 Plätze (1. DVO KiTaG) und soweit mehrere I-Kinder betreut werden, kann sich die Platzzahl auf bis zu 9 Plätze je Gruppe verringern (2. DVO KiTaG).

 

Im Kindergartenjahr 2018/2019 befanden sich laut Melderegister 252 Kinder im Alter von 1 – 3 Jahre.

Davon besuchen 98 Kinder eine Tageseinrichtung (Krippe) (rd. 39%).

 

Vom Landkreis Vechta wurde mit Stand 01.02.2019 über die Fa. Biregio ein Kindergartenbedarfsplan erstellt.

Danach wird der Platzbedarf für unter 3-jährige Kinder langfristig auf über 50 % ansteigen.

Unter Berücksichtigung der Zahlen aus dem KiGa-Jahr 2018/2019 ergibt sich daraus ein Platzbedarf von 126 Plätzen (u 3 Jahre).

Dabei ist die Betreuung in der Kindertagespflege nicht berücksichtigt.

 

Laut Biregio werden 2020  145 Tagespflegeplätze (u 3) benötigt.

2024  182 Plätze und 2029 sind es bereits 216 Plätze (einschl. Tagespflege).

 

Unter Berücksichtigung von ca. 60 Kindern in Tagespflege, besteht spätestens 2024 ein Platzdefizit, insbesondere soweit Plätze nicht belegbar sind.

Um dem Bedarf und dem bestehenden Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz unter Berücksichtigung der Wahlmöglichkeit (Krippe oder Tagespflege) gerecht zu werden, sind zwei weitere Krippengruppen erforderlich.

 

Kindergarten

Im geplanten Kindergarten In der Wiek sind ebenfalls zwei Regelgruppen mit insgesamt max. 50 Regelplätze für Kinder ü 3 Jahre vorgesehen.

Gegenwärtig stehen 21 Gruppen mit 422 Kindergartenplätze zur Verfügung.

Im aktuellen Kindergartenjahr 2019/2020 waren die Plätze unter Berücksichtigung der 12 hinzugekommenen Plätze im neuen Kindergarten St. Franziskus soeben auskömmlich.

Jedoch fehlen Plätze soweit im lfd. Kindergartenjahr ein zusätzlicher Bedarf besteht.

Des Weiteren sind von den 21 bestehenden Gruppen 3 Gruppen nur für einen Übergangszeitraum eingerichtet worden.

Kindergarten St. Catharina 1 Gruppe (25 Kinder) im Obergeschoss der Schule Höner Mark seit dem 01.08.2014 (ursprünglich nur für ein Kindergartenjahr 2014/2015).

Eine weitere kleine Gruppe (10 Kinder) ab dem Kindergartenjahr 2016/2017.

Bereits mit der ab dem 01.08.2012 erteilten Betriebserlaubnis wurde von der Landesschulbehörde darauf hingewiesen, dass der Kindergarten St. Catharina mit 7 Gruppen die Regelgröße von 5 Gruppen überschreitet. Seit dem 01.08.2016 sind 8 Gruppen eingerichtet.

Unter Berücksichtigung des Gruppenüberhangs und das die dort ebenfalls ansässige Schule bereits weiteren Raumbedarf angemeldet hat, besteht ein Platzüberhang von 35 Plätzen.

Kinderhaus St. Anna

Im Kindergartenjahr 2018/2019 fehlten Kindergartenplätze. Aufgrund dessen wurde im Kinderhaus eine sogenannte Notgruppe für ein Jahr max. 20 Kinder eingerichtet. Da im aktuellen Kindergartenjahr 2019/2020 weiterhin Plätze fehlten wurde die Betriebserlaubnis von der Landesschulbehörde für max. 15 Kinder für ein weiteres Jahr verlängert. Diese Plätze stehen ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 nicht mehr zur Verfügung.

 

Soweit die drei vorstehend genannten Gruppen entfallen, fehlen dadurch 50 Kindergartenplätze.

Im Kindergartenbereich liegt die Bedarfsabdeckung bei den drei Jahrgängen 3 Jahre bis 5 Jahre zwischen 94 – 98 %. Hinzu kommen die zurückgestellten und so genannten Flexikinder. Im aktuellen Kindergartenjahr befinden sich 10 zurückgestellte Kinder und 18 Flexikinder.

Laut Melderegister befinden sich im Kindergartenjahrgang 2019/2020  383 Kinder im Alter von 3 – 5 Jahre. Davon rd. 96 % = 368 Kinder + 28 Zurück-/Flexikinder = 396 Kinder.

 

Dem stehen aktuell 422 Plätze gegenüber. Somit Überhang von 26 Plätze.

Unter Berücksichtigung der vorstehend genannten Situation im St. Catharina und St. Anna fehlen rechnerisch 24 Plätze (1 Regelgruppe).

Da jedoch die Kinderzahlen von Kindergartenjahr zu Kindergartenjahr zum Teil stark schwanken und zu erwarten ist, dass in absehbarer Zeit mit einem fast 100 %igem Bedarf zu rechnen ist, sind weitere Kindergartenplätze zu schaffen.

Auch ist damit zu rechnen, dass der Bedarf an Kindergartenplätzen durch die Ausweisung weiterer Neubaugebiete ansteigen wird.

Des Weiteren ist es nicht praktikabel zu Beginn eines jeweiligen Kindergartenjahres alle Plätze zu 100 % auszuschöpfen. Um dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz auch im laufenden Kindergartenjahr erfüllen zu können, ist es ratsam einen geringfügigen Platzüberhang zu haben.

 

 

Um dem Bedarf und dem bestehenden Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz im Kindergarten erfüllen zu können, ist es erforderlich zwei Regelgruppen in der geplanten Kindertagesstätte In der Wiek zu schaffen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, eine 4-gruppige Kindertagesstätte im Bereich In der Wiek zu errichten, um den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen nachzukommen.

 

Kosten

Bau-/Planungskosten rd. 2,2 Mio.

Europaweite Ausschreibung eines Planungsbüros rd. 23.000 Euro

Baureife Herrichtung des Grundstückes und Außenanlagen rd. 200.000 Euro

 

Zuschüsse vom Land Niedersachsen

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Fördermittel des Landes für die Schaffung von Krippenplätzen (bislang 180.000 € je Krippengruppe) ausgeschöpft.

Allerdings können weiterhin Anträge gestellt werden, für den Fall, dass vergebene Mittel wieder frei werden, oder eine weitere Förderung beschlossen wird.