Betreff
Sportstättensanierungsprogramm des Landes Niedersachsen; Förderantrag 2020
Vorlage
DS-18-0368
Art
Sitzungsvorlage

Mit Datum vom 4. März 2019 ist die Richtlinie des Landes Niedersachsen über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus in Kraft getreten. Das Land gewährte nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für Baumaßnahmen an kommunalen Sportstätten als auch an Vereinssportstätten. Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft. Für das jeweilige Förderjahr sind die Förderanträge bis zum 31. März einzureichen.

 

Die Zuwendung an Gebietskörperschaften wird in der Regel in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, höchstens jedoch bis zu einem Betrag in Höhe von 400.000,--€. Bei finanzschwachen Kommunen kann sich der Anteil bis auf 80 % erhöhen.

 

Wie bereits in der letzten Sitzung dargelegt, kommen aus Sicht der Stadt Dinklage 3 Sportstätten für einen Förderantrag in Frage; die Turnhalle Kardinal-von-Galen, die Laufbahn im Jahnstadion und die Schulsporthalle. Wie auch im Protokoll vom 14.05.2019 vermerkt, geht die Tendenz des Ausschusses in Richtung Sanierung der Sporthalle der Kardinal-von-Galen Schule.

 

Das Architekturbüro Pölking und Theilen wurde mit der Ermittlung der Kosten für eine Sanierung beauftragt. Aufgrund der beengten Lagerkapazitäten für Sportgeräte und der unzureichenden Sanitäranlagen (keine Umkleidemöglichkeiten für Sportlehrer und Schiedsrichter sowie ebenfalls fehlende Toiletten für dieses Personenkreis) wurde das Büro Pölking und Theilen gebeten, nach einer Erweiterungsmöglichkeit zu suchen.

Entsprechende Planunterlagen und Kosten liegen noch nicht vollständig vor und werden in der Sitzung vorgestellt.

Die Kreisschulbaukasse beteiligt sich vorab an den förderfähigen Kosten mit einer Zuwendung in Höhe von 18,33% und einem zinslosen Darlehen in Höhe von 15 %.

 

Hinsichtlich einer Sanierung der Laufbahn im Jahnstadion hat Herr Jörg Pahl vom TVD entsprechende Kosten zusammengestellt. Wie bekannt, hat die Laufbahn im derzeitigen Zustand eine Innenlänge von 380m; üblicherweise beträgt die Länge 400m. Die beigefügte Kostenschätzung beinhaltet den kompletten Abtrag der derzeit vorhandenen Laufbahn sowie den Einbau einer Kunststoffbahn mit 4 Laufbahnen.

 

Die Gesamtkosten einer Sanierung in der ursprünglichen Form (also Beibehaltung der 380m Laufbahn) beziffert sich auf rd. 205.000,--€. Eine Sanierung mit einer Erweiterung auf 400m Innenlaufbahn würde mit 380.000,--€ zu Buche schlagen.

 

Eine Kostenermittlung zur Sanierung der Schulsporthalle kann derzeit noch nicht durchgeführt werden, da das beauftragte Brandschutzgutachten leider noch nicht vorliegt.

Aufgrund dieses Gutachtens sind dann die baulichen Maßnahmen seitens eines Architekturbüros zu ermitteln. Entsprechende Kosten hierfür sind im Haushalt 2019 eingeplant. Nach Vorlage des Brandschutzgutachtens werden dies in Auftrag gegeben. Der TVD hat mit Schreiben vom 26.08.2019 nochmals auf den Sanierungsbedarf hingewiesen. Wie bereits oben erwähnt, ist aber zunächst das Brandschutzgutachten vorzulegen und dann entsprechend auszuwerten.