Betreff
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage
DS-18-0377
Art
Sitzungsvorlage

In der Anlage sind die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2018 aufgeführt.

Hiervon sind folgende Aufwendungen und Auszahlungen noch zu genehmigen:

 

1. Grundschule Höner Mark

Das Budget der Grundschule Höner Mark wurde um 4.026,86 € überschritten. Zurückzuführen ist dieses auf den Austauschen von diversen Klassentüren. Im Rahmen der Erstellung des Brandschutzkonzeptes wurde festgestellt, dass die an den Türen befindlichen Gummierungen schadhaft bzw. gar nicht mehr vorhanden waren. Da die vorhandenen Türen nicht mehr am Markt erhältlich waren, konnte keine Ersatzgummierung besorgt werden. Zudem waren die Türen teilweise schadhaft, so dass neue Türen angeschafft wurden.

 

2. Teilhaushalt 4

Das Budget „Teilhaushalt 4“ wurde im Jahr 2018 um 28.664,45 € überschritten. Zurückzuführen ist dieses hauptsächlich auf die 50 %ige Beteiligung der Stadt Dinklage an den Unterhaltungskosten für die Regenwasserkanäle.

Die Rechnung des OOWV fiel – wie bereits im Jahr 2017 – auch im Jahr 2018 wesentlich höher aus als in den Vorjahren. Ursächlich hierfür ist, dass die Durchführung einiger Maßnahmen von Jahr zu Jahr verschoben wurden.

 

3. Bauhof

Das Budget des Bauhofes ist um 4.847,48 € überschritten worden.

Zwei Fahrzeuge mussten aufgrund von unvorhersehbaren Defekten repariert werden. Da die Fahrzeuge im täglichen Arbeitsbetrieb benötigt wurden, konnten die Reparaturen nicht aufgeschoben werden.

 

4. Aufwendungen aus der Veräußerung von Grundstücken unter Buchwert

Im Haushalt 2018 sind keine Aufwendungen aus der Veräußerung von Grundstücken unter Buchwert veranschlagt worden. Die Aufwendungen in Höhe von 9.740,04 € resultieren aus der Veräußerung einer Wegefläche in Höne und die Veräußerung der letzten Grundstücke im Wohnbaugebiet „Pohlkamp“.

Dem gegenüber stehen Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken über Buchwert (Teilfläche Spielplatz „Hinter Wehrhahn“ und Straßefläche im Gewerbegebiet „An den Fischteichen“) in Höhe von 93.944,08 €.

 

5. Oberschule

Das Budget der Oberschule wurde um 10.607,52 € überschritten.

Dieses hat mehrere Ursachen:

Die Kehrmaschine hatte einen technischen Defekt und musste repariert werden (Kosten: ca. 1.700,00 €).

In der Mensa der Oberschule ist eine Kühlzelle (Tiefkühlraum) eingerichtet. Das Kühlaggregat war defekt, so dass die vorgeschriebenen Temperaturen in der Kühlzelle nicht mehr erreicht wurden. Das Aggregat musste demnach repariert werden (Kosten: ca. 800,00 €).

Gemäß den Sicherheitsvorschriften sind in öffentlichen Gebäuden alle beweglichen elektrischen Geräte jährlich auf deren Funktionstauglichkeit zu überprüfen. Alle fest montierten Gerätschaften sind jährlich zu überprüfen (Lichtschalter, Steckdosen, Leuchtkörper etc.). Durch die Sanierung und bauliche Erweiterung des Schulkomplexes sind eine Vielzahl von beweglichen als auch fest installierten Gerätschaften dazu gekommen, die in 2018 erstmalig überprüft wurden (Mehrkosten: ca. 5.000,00 €).

Da die Brandmeldeanlage wiederholt Fehlalarme ausgelöst hat, wurde die komplette Anlage einer Wartung und Reparatur unterzogen. Gleichzeitig wurde auch die elektronische Anlage (ELA-Anlage) einer Wartung unterzogen. Die Brandmeldeanlage und ELA-Anlage sind technisch miteinander verbunden (Kosten: ca. 2.600,00 €).

Im Obergeschoss des ehemaligen Hauptschulbereiches wurden auf den Fluren die aus Gipskarton bestehenden Leichtbauwände mutwillig beschädigt. Hier wurden entsprechende Holzplatten angebracht, um die Schäden zu beseitigen bzw. das künftig derartige Beschädigungen nicht mehr möglich sind (Kosten: ca. 800,00 €)

 

6. Gewerbegebiet westl. Bahler Straße

Bei einer ersten groben Kostenschätzung in 2016 wurde lediglich die Baumaßnahme mit Baustraße und Entwässerungsleitungen zum Ansatz gebracht. Erst nach Beauftragung eines Ingenieurbüros und Abstimmung der Planung mit den beteiligten Behörden und dem OOWV wurden weitere Maßnahmen hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung und Rückhaltung erforderlich. Die überplanmäßigen Auszahlungen werden 19.000,00 € betragen (die letzte Rechnung des OOWV steht noch aus).

 

7. Hallenbad – Auszahlung Vorsteuer

Für das Hallen- und Freibad wurde ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) eingerichtet. Dieser ist vorsteuerabzugsberechtigt. Somit sind im Haushalt 2018 entsprechend die zu erwartenden Netto-Beträge und die erstattbare Mehrwertsteuer auf verschiedenen Konten eingeplant worden. Da das Hallenbad jedoch teilweise hoheitlich genutzt wird (u. a. Schulsport), ist die Mehrwertsteuer nur für einen bestimmten Prozentsatz vom Finanzamt erstattbar. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes stand dieser Prozentsatz noch nicht fest. Insofern ergibt sich bei der Sanierung des Hallenbades beim Konto „Vorsteuer“ eine Überschreitung des Ansatzes in Höhe von 40.108,54 €; der Ansatz beim Konto „Nettobetrag“ unterschreitet den Ansatz um 52.761,39 €.

 

8. Tilgungsleistungen

Aufgrund der hohen Gewerbesteuereinzahlungen konnte eine Sondertilgung eines Kredites (Zinsbindung lief zum 30.06.2018 aus) in Höhe von 1.486.232,14 € vorgenommen werden. Mittel zur Tilgung von Krediten waren im Haushalt lediglich in einer Höhe von 768.500,00 € eingeplant. Die überplanmäßigen Auszahlungen belaufen sich auf 1.387.269,37 €.

 

9. Unterrichtung des Rates in Fällen von unerheblicher Bedeutung

Gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG entscheidet in Fällen von unerheblicher Bedeutung (unter 2.000,00 € im konsumtiven Bereich, unter 5.000,00 € im investiven Bereich) der Bürgermeister; der Rat ist zu unterrichten.

Das Budget „Soziale Leistungen“ ist um 1.331,69 € überschritten worden; der Bürgermeister hat diese überplanmäßigen Aufwendungen am 06.05.2019 genehmigt. Der Rat wird nunmehr hiervon unterrichtet.