Betreff
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage
DS-18-0378
Art
Sitzungsvorlage

 

1. Beschädigung der Lichtbänder auf dem Dach der Sporthalle II

Auf dem Dach der Sporthalle II befinden sich 3 Lichtbänder; ein großes Lichtband im Bereich der Turnhalle und zwei kleinere Lichtbänder im Bereich des Spinningraums und der Verwaltung des TVD.

 

Das große Lichtband im Bereich der Turnhalle sowie das kleine Lichtband über dem Spinningraum sind durch Hagel beschädigt worden (Löcher). Das dritte Lichtband im Bereich der Verwaltung ist nicht beschädigt worden, da dieses mit einem Sonnensegel überspannt ist.

 

Die auf dem Dach befindlichen Lichtbänder sind in der jetzigen Form auf dem Markt nicht mehr erhältlich. Der Stadt Dinklage liegt ein Angebot über die Erneuerung der Lichtbänder vor (verbesserte Variante gegenüber dem Ist-Zustand). Danach belaufen sich die Kosten für das große Lichtband im Bereich der Turnhalle auf rd. 72.300 € und für die beiden kleineren Lichtbänder auf rd. 26.300 €; gesamt 98.600 €.

Das angebotene Lichtband beinhaltet ein außenliegendes perforiertes Aluminiumblech; damit ist ein Sonnenschutz, eine Durchsturzsicherheit, Hagelschutz und auch ein Schutz vor Vandalismus (Glasbruchschutz durch Steinschlag) sichergestellt.   

 

Der Schadenfall ist der Versicherung gemeldet worden. Der Schaden und das Angebot ist von einem Bausachverständigen begutachtet worden. Erstattungsfähig ist lediglich die Wiederherstellung des Schadengegenstandes in vorhandener Form. Da die Lichtbänder in der jetzigen Form auf dem Markt nicht mehr erhältlich sind, erstattet die Versicherung die verbesserte Variante (vorliegendes Angebot). Jedoch werden Abzüge bezüglich der Nichtbeschädigung des Lichtbandes im Bereich der Verwaltung des TVD, bezüglich des Sonnenschutzes und der Durchsturzsicherung gemacht. Der Erstattungsbetrag der Versicherung beläuft sich auf 72.000,00 €.

 

26.600 € sind somit nicht durch die Versicherung gedeckt. Insofern wird zurzeit abgeklärt, ob der TVD sich an der „Finanzlücke“ beteiligt.

 

 

Alternativ könnten nunmehr lediglich die defekten Lichtbänder (großes Lichtband im Bereich der Turnhalle und kleines Lichtband im Bereich des Spinningraums) erneuert werden. Dann müsste jedoch eine Durchsturzsicherung beim verbleibenden Lichtband (im Bereich der Verwaltung des TVD) eingebaut werden, da dieses mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Gesamtkosten würden sich auf ca. 88.300 € (72.300 € großes Lichtband + 16.000 € kleines Lichtband) belaufen (Differenz zum Austausch aller drei Lichtbänder: ca. 10.300 €).

 

Da jedoch davon ausgegangen werden muss, dass das kleine Lichtband im Bereich der Verwaltung des TVD zukünftig durch Witterungsverhältnisse/Verschleiß/Vandalismus (Steinwurf) ebenfalls erneuert werden muss, ist es wirtschaftlicher, dieses kleine Lichtband jetzt im Zuge der notwendigen Arbeiten ebenfalls zu erneuern.

Eine Erneuerung zu einem späteren Zeitpunkt würde gegenüber einem jetzigen Austausch  Mehrkosten in Höhe von ca. 5.000 € verursachen (nicht berücksichtigt sind evtl. Preissteigerungen).

 

Aufgrund dessen schlägt die Verwaltung vor, alle drei Lichtbänder auszutauschen. Unter Berücksichtigung von Unvorhersehbarem sollten überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 100.000,00 € genehmigt werden.

 

Hinzuweisen ist noch darauf, dass sich mehrere kleinere Steine auf dem Dach der Sporthalle befinden. Ob der Schaden durch diese Steine oder durch Hagel entstanden ist, ist nicht eindeutig. Die Versicherung verzichtet auf eine eingehende Untersuchung und geht von einem Hagelschaden aus.

Durch die Anbringung des außenliegenden perforierten Aluminiumblechs ist auch – wie zuvor erwähnt - eine Beschädigung des Glases durch Steinwurf (nicht versichert) nahezu ausgeschlossen.

 

 

2. Innenhöfe Grundschule Kardinal-von-Galen

Neben der eigentlichen Innenhofgestaltung sind Gestaltungselemente wie Sitzblöcke, Bänke, Podest etc. hergestellt worden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt 22.011,65 € und waren im Haushaltsansatz nicht eingeplant. 

Der Förderverein der Grundschule übernimmt diese Kosten; der Betrag wird der Stadt Dinklage erstattet. Somit ist die Deckung gewährleistet.

 

 

3. Bauhof – Anschaffung von Fahrzeugen und Gerätschaften

Im Haushalt 2019 sind Mittel für die Anschaffung eines Anbaugerätes – Ast –und Wallheckenschneider – in Höhe von 10.000,00 € und eines Häckslers in Höhe von 40.000,00 € eingestellt worden. Nunmehr soll anstatt dieser Geräte ein neuer Pritschenwagen angeschafft werden. Die Kosten belaufen sich auf 49.251,15 €; die Vergabe ist mit Umlaufbeschluss vom 19.07.2019 beschlossen worden.

Rechtlich handelt es sich bei den Kosten für die Anschaffung des Pritschenwagens um außerplanmäßige Auszahlungen, die der Genehmigung des Rates bedürfen.

Die Deckung erfolgt durch  Minderauszahlungen für die Anschaffung der o. g. Gerätschaften.

 

 

4. Feuerwehr – Katastrophenschutz

Im Haushalt 2018 sind Mittel für die Anschaffung eines Notstromaggregats in Höhe von 50.000,00 € eingeplant worden; diese Mittel wurden ins Haushaltjahr 2019 übertragen.

Weiter sind im Haushaltsjahr 2019 Mittel für die Bau einer Halle in Höhe von 50.500,00 € eingeplant worden. Ein Haushaltsvermerk (gegenseitige Deckungsfähigkeit) wurde nicht erlassen.

 

Nunmehr erhöhen sich die Kosten für den Bau der Halle um voraussichtlich rd. 27.000 €; die Kosten des Notstromaggregats verringern sich in gleicher Höhe.

Die Mehrauszahlungen bei dem Bau der Halle stellen überplanmäßige Auszahlungen dar. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen beim Erwerb des Notstromaggregats.