Betreff
Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 34 „Hinterm Sportplatz“
Vorlage
DS-18-0365
Art
Sitzungsvorlage

Im Jahr 2013 wurden vom Verwaltungsausschuss der Stadt Dinklage für eine Vielzahl von Bebauungsplänen – unter anderem für den Bebauungsplan Nr. 34 – Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungsplanänderungen gefasst, um die Bebauungspläne an die heutigen Gegebenheiten anzupassen und einem Bau von unmaßstäblichen Gebäuden vorzubeugen. Einige dieser Bebauungsplanänderungen sind inzwischen rechtskräftig; andere befinden sich im Verfahren.

Der Arbeitskreis Nachverdichtung hat inzwischen festgelegt, wie viele Wohneinheiten je Gebäude und welche Gebäudehöhen bei künftigen Bauvorhaben in „alten“ Baugebieten zulässig sein sollen. Um zu gewährleisten, dass dieses Konzept in den betroffenen Bebauungsplanänderungen umgesetzt wird, bevor durch entgegenstehende Bauvorhaben „Fakten“ geschaffen werden, schlägt die Verwaltung vor, bis zur Rechtskraft der Bebauungsplanänderungen Veränderungssperren zu beschließen. Dies ist schon für mehrere Bebauungspläne erfolgt; aktuell bestehen Veränderungssperren für die Bebauungspläne Nr. 18 und Nr. 27.

Die Verwaltung schlägt vor, nunmehr auch für den Bebauungsplan Nr. 34 „Hinterm Sportplatz“ eine Veränderungssperre zu beschließen, um die Ziele des Nachverdichtungs-konzeptes nicht zu gefährden.

 

 

Die Veränderungssperre ist vom Rat als Satzung zu beschließen. Der Wortlaut der zu beschließenden Satzung ist der Anlage zu dieser Drucksache zu entnehmen. Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung der Satzung in Kraft.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass von dieser Veränderungssperre jederzeit Ausnahmen zugelassen werden können, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht  entgegenstehen; zum Beispiel, wenn die Vereinbarkeit eines Vorhabens mit den Zielen des Nachverdich-tungskonzeptes und den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes festgestellt wird