Betreff
Antrag des Herrn Ralf Jürgens auf Neubau eines Forschungsstalles für innovative Schweinehaltung der Firmen Big Dutchman und H. Bröring GmbH & Co.KG einschl. Nebenanlagen in Höne, Quakenbrücker Straße
Vorlage
DS-18-0388
Art
Sitzungsvorlage

Für die Hofstelle Jürgens an der Quakenbrücker Straße liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines „Forschungsstalls“ mit 96 Sauen mit Ferkeln, 22 Jungsauen und 1.215 Mastschweinen vor; hinzu kommt eine Futterzentrale mit Besucherterrasse, 12 Futtermittelsilos, ein Feststofflager und ein Nährstofflösungsbehälter. Im Gegenzug sollen die meisten bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude auf der Hofstelle abgebrochen werden.

 

Das Bauvorhaben ist ein gemeinschaftliches Forschungsvorhaben der Firma Big Dutchman und der Firma Bröring. Es soll ein neues Haltungsverfahren entwickelt werden, dass den hohen Tierwohlanforderungen der Gesellschaft und des Schweines gerecht wird (Ringelschwanz, Beschäftigung, freie Bewegung, soziale Tiergruppen), gleichzeitig aber auch für Landwirte arbeitswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich interessant ist. Durch ein innovatives Bodensystem mit Kot-/Harn-Trennung soll eine Reduzierung der Emissionen und eine effizientere Verwertung der Nährstoffe erreicht werden. Der neue Stall wird im geschlossenen System betrieben; d. h. die Ferkel, die in diesem Stall geboren werden, werden bis zur Schlachtreife in dem Stall gehalten. Weitere Stichworte: Tiergesundheit, mehr Platz und Bewegungsfläche für die Schweine, ausreichend natürliches Licht, innovatives Bodensystem mit Einstreubereichen.

Letztlich soll ein Demonstrationsbetrieb entstehen, um alternative Haltungskonzepte zu präsentieren.

Laut Antrag sollen in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen weitere Fragestellungen untersucht werden. So sollen unterschiedliche Einrichtungs-, Klima-, Fütterungs- und Bodensysteme erprobt werden, wodurch zukünftig auch Umbaumaßnahmen innerhalb der Ställe erforderlich werden.

 

Die Ratsgremien der Stadt Dinklage haben sich bereits im Jahr 2018 mit dem genannten Vorhaben befasst und diesem im Grundsatz zugestimmt. Dem Antragsteller wurde für dieses „Pilotprojekt“ das Einvernehmen zu einer Überschreitung des im Bebauungsplan Nr. 96.2 „Entwicklungsplan Tierhaltungsanlagen“ für diese Hofstelle ausgewiesenen Baufensters in Aussicht gestellt, wenn die endgültigen Antragsunterlagen (Gutachten zu naturschutzfachlichen Belangen, Immissionsprognose, Darstellung der geplanten Kompensationsmaßnahmen) vorliegen.

 

 

Das Gutachten zu den naturschutzfachlichen Belangen wurde durch den Antragsteller inzwischen beigebracht. Als Ergebnis ist laut Aussage des Landkreises festzuhalten, dass das geplante Bauvorhaben in Bezug auf die nördlich der  Hofstelle gelegenen Wald- und   Biotopflächen verträglich ist.

Der bisher angedachte Standort des Stalles hätte aber eine Rodung des kompletten Eichenbestandes der Hofstelle erforderlich gemacht.  Aus artenschutzrechtlichen Gründen wurde von der Naturschutzbehörde gefordert, diesen Eichenbestand so weit wie möglich zu erhalten.

 

Aus diesem Grund wurde jetzt eine Umplanung vorgenommen, so dass nur noch ca. die Hälfte der Eichen gerodet werden müssen.  Der Stall soll nun nicht mehr – wie zunächst vorgesehen - in West-Ost-Richtung sondern in Nord-Süd-Richtung errichtet werden.

Damit liegt er  zu ca. 2/3 außerhalb des im Bebauungsplan Nr. 96.2 ausgewiesenen Baufensters. Ob der Landkreis eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 96.2 in dieser Größenordnung erteilt, ist laut Auskunft des Landkreises noch nicht entschieden.

 

Der erforderliche Grünordnungsplan zu dem Vorhaben liegt noch nicht vor. Der Landkreis hat aber bereits mitgeteilt, dass aufgrund der starken Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und des Artenschutzes  sehr hohe Anforderungen an die Eingrünungsmaßnahmen gestellt werden.

 

Ein Gutachten zu den Geruchsimmissionen in der Umgebung liegt dem Antrag nicht an. Laut Betriebsbeschreibung ermöglicht das neue Entmistungssystem eine Kot-Harntrennung, wodurch die Ammoniakbildung minimiert wird, was eine bessere Stallluft und geringere Ammoniakemissionen der Abluft bedeute. Die Firma Big Dutchman bescheinigt, dass durch Einbau der geplanten Lüftungsanlage  (Unterdrucksystem mit Zuluftkaminen und zentraler Abluftführung) dauerhaft keine Grenzwerte überschritten werden.

 

 

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