Betreff
Bebauungsplan Nr. 53 "Wiesenweg" - 2. Änderung;
a) Aufstellungsbeschluss
b) Annahme des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
Vorlage
DS-18-0390
Art
Sitzungsvorlage

Der Rat der Stadt Dinklage hat in seiner Sitzung am 25.06.2019 den Bebauungsplan Nr. 53 „Wiesenweg“ – 1. Änderung – als Satzung beschlossen. Inhalt dieser Bebauungsplan-änderung waren umfangreiche Festsetzungen zu Gebäudegrößen und –höhen.

Der Rat hat in der o. g. Sitzung gleichzeitig beschlossen, den Bebauungsplan durch eine grundstücksbezogene  Festsetzung der Zahl der Wohneinheiten zu ergänzen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 53 „Wiesenweg“ – 1. Änderung ist durch öffentliche Bekanntmachung  am 05.07.2019 in Kraft getreten.

 

Zur Aufnahme der vorgesehenen textlichen Festsetzung  ist eine erneute Änderung des Bebauungsplanes mit öffentlicher Auslegung erforderlich. = 2. Änderung des Bebauungsplanes.

 

Die textliche Festsetzung soll wie folgt formuliert werden: „In allen WA-Gebieten, in denen  maximal zwei Wohneinheiten je Einzelhaus zulässig sind, müssen die Baugrundstücke eine Größe von mindestens 250 m²  je Wohneinheit auf dem jeweiligen Baugrundstück aufweisen (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).“