Betreff
Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für das Jahr 2018
Vorlage
DS-18-0391
Art
Sitzungsvorlage

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG entscheidet der Rat über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Mit Beschluss vom 22.06.2010 hat der Rat der Stadt Dinklage die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen von 100,01 € bis 2.000,00 € auf den Verwaltungsausschuss delegiert.

Über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen bis 100,00 € entscheidet der Bürgermeister.

 

Folgende Zuwendungen sind im Jahr 2018 angenommen worden. Diese bedürfen der Genehmigung durch den Rat bzw. Verwaltungsausschuss:

 

Genehmigung durch Verwaltungsausschuss

Zuwendungsgeber

Zweck

Eingangstag der Spende

Betrag

Lions-Club, Vechta

Überlassung einer Bank anlässlich des Todestages von Josef Meerpohl

14.06.2018

1.309,00 €

 

Genehmigung durch den Rat

Zuwendungsgeber

Zweck

Eingangstag der Spende

Betrag

Förderverein der Oberschule Dinklage e. V., Dinklage

Förderung eines Spielgerätes (Kletteranlage) auf dem Schulhof der Oberschule

24.08.2018

18.143,34 €