Betreff
Repoweringprojekt Windpark Bünne-Wehdel; Vorstellung des Repoweringprojektes durch die Windpark Bünne-Wehdel GmbH & CO. KG
hier: Beratung über die im Klimaschutzprogramm 2030 empfohlenen Abstandsregelungen von 1.000 m im Hinblick auf das Opt-Out-Recht der Kommunen
Vorlage
DS-18-0406
Art
Sitzungsvorlage

Das Klimaschutzpaket der Bundesregierung vom 20.09.2019 sieht vor, dass Windenergieanlagen (WEA) zukünftig nur noch in einem Abstand von mindestens 1.000m zu reinen sowie allgemeinen Wohngebieten und zu „dörflichen Strukturen mit signifikanter Wohnbebauung“ errichtet werden dürfen (vgl. S. 17 aus: Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030; im Folgenden „Klimaschutzprogramm“). Die gesetzliche Verankerung dieser Regelung soll noch in 2019 erfolgen (vgl. BMWI: Stärkung des Ausbaus der Windenergie an Land).

Kommunen sollen die Möglichkeit erhalten, geringere Mindestabstände festzulegen (sogenanntes „opt-out“) und finanziell unter anderem über ein erhöhtes Grundsteueraufkommen von Windenergieprojekten profitieren (Klimaschutzprogramm S. 17).