hier: Beratung über die im Klimaschutzprogramm 2030 empfohlenen Abstandsregelungen von 1.000 m im Hinblick auf das Opt-Out-Recht der Kommunen
Das Klimaschutzpaket der
Bundesregierung vom 20.09.2019 sieht vor, dass Windenergieanlagen (WEA) zukünftig
nur noch in einem Abstand von mindestens 1.000m zu reinen sowie allgemeinen
Wohngebieten und zu „dörflichen Strukturen mit signifikanter Wohnbebauung“
errichtet werden dürfen (vgl. S. 17 aus: Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm
2030; im Folgenden „Klimaschutzprogramm“). Die gesetzliche Verankerung dieser
Regelung soll noch in 2019 erfolgen (vgl. BMWI: Stärkung des Ausbaus der
Windenergie an Land).
Kommunen sollen die Möglichkeit erhalten, geringere Mindestabstände festzulegen (sogenanntes „opt-out“) und finanziell unter anderem über ein erhöhtes Grundsteueraufkommen von Windenergieprojekten profitieren (Klimaschutzprogramm S. 17).