Betreff
37. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich: östlich Dinklager Ring);
hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung des Landkreises Vechta
Vorlage
DS-18-0089
Art
Sitzungsvorlage

Der Rat der Stadt Dinklage hat in seiner Sitzung am 25.06.2019 den Feststellungsbeschluss für die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und gleichzeitig den Bebauungsplan Nr. 103 „Östlich Dinklager Ring“ als Satzung beschlossen.

 

Die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 08.08.2019 dem Landkreis Vechta zur Genehmigung vorgelegt – allerdings ohne den Bereich der in der Öffentlichkeit thematisierten 6.000 m²  großen Waldfläche.  Außerdem wurde die Begründung zwischenzeitlich dem verkleinerten Geltungsbereich angepasst. Auf die anliegende Planzeichnung der F-Plan-Änderung wird verwiesen.

 

Der Landkreis Vechta hat nunmehr mit Datum vom 11.11.2019 die vom Rat der Stadt Dinklage beschlossene 37. Änderung des Flächennutzungsplans mit folgender Maßgabe genehmigt:

 

„Maßgabe: Die im Genehmigungsantrag vom 08.08.2019 vorgelegte Fassung der Planzeichnung, in der ein Teilbereich der Flächennutzungsplanänderung auf Antrag der Stadt Dinklage von der Genehmigung ausgenommen wird, sowie die mir am 08.11.2019 vorgelegte Fassung der Begründung sind nachträglich vom Rat der Stad Dinklage zu beschließen.“

 

Aufgrund der Abweichungen von den ursprünglichen  Fassungen der Planzeichnung und der Begründung ist ein erneuter Feststellungsbeschluss herbeizuführen.