Betreff
38. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich: Höner Kirchweg);
hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung des Landkreises Vechta
Vorlage
DS-18-0415
Art
Sitzungsvorlage

Für die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Höner Kirchweg) wurde am 24.09.2019  vom Rat der Stadt Dinklage der Feststellungsbeschluss gefasst. Am 23.10.2019 wurde die F-Plan-Änderung dem Landkreis Vechta zur Genehmigung vorgelegt.

 

Da der Landkreis Vechta – Untere Waldbehörde – der Ansicht ist, dass die Grünstrukturen im Norden des Plangebietes nicht – wie von der Stadt eingestuft -  „Feldgehölz“ sondern im rechtlichen Sinne „Wald“ sind, wurde von der Verwaltung zwischenzeitlich die Planzeichnung überarbeitet: Die bestehenden Bäume innerhalb der Maßnahmenfläche werden in der Zeichnung nunmehr als „Wald“ dargestellt. Die notwendige Ersatzanpflanzung für die 1.000 m²  überplante südliche Waldfläche kann im Westen der Maßnahmenfläche erfolgen und wird in der Planzeichnung ebenfalls als „Wald“ dargestellt.  

 

Die Verwaltung hat die überarbeitete Planzeichnung und die entsprechend geänderte Begründung inzwischen dem Landkreis Vechta vorgelegt.

Der Landkreis Vechta wird die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes in den nächsten Tagen mit der Maßgabe genehmigen, dass der Rat der Stadt Dinklage die geänderte Planzeichnung und die geänderte Begründung nachträglich beschließt (Beitrittsbeschluss).