Betreff
Bebauungplan Nr. 39 "Schweger Straße" - 3. Änderung - (Vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB);
a) Aufstellungsbeschluss und Festlegung des Geltungsbereiches
b) Annahme des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
Vorlage
DS-18-0416
Art
Sitzungsvorlage

Der Bebauungsplan Nr. 39 „Schweger Straße“ ist im Jahr 1991 in Kraft getreten; im Jahr 1995 trat eine 1. Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.

Im Dezember 2016 wurde beschlossen, für den Bereich zwischen der Straße „Alte Hörst“ und „Hörster Allee“ eine zweite Änderung des Bebauungsplanes vorzunehmen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zu dieser zweiten Änderung ist allerdings bis heute nicht erfolgt, da sich die Überplanung des Gebietes aufgrund der Nutzungsstruktur (großflächiger Einzelhandel, Mischgebiet, Landesstraße) und auch aufgrund der Eigentumsverhältnisse als sehr schwierig darstellt.

 

Wie bekannt ist vorgesehen, im Jahr 2020 im Zuge der Sanierung der Ostendorfstraße/ Hörster Allee durch das Land, auch die Gemeindestraße „Alte Hörst“ auszubauen. Dabei soll die Trasse der Gemeindestraße geringfügig verlegt werden, um an der Landesstraße eine echte Kreuzung mit der „Schweger Straße“ zu erhalten.

Zur Verwirklichung dieses Bauvorhabens ist eine Ausweisung der neuen Trasse im Bebauungsplan Nr. 39 erforderlich. Um dieses Angelegenheit zu beschleunigen, schlägt die Verwaltung vor, unabhängig von der o. g. 2. Änderung des Bebauungsplanes eine 3. Änderung vorzunehmen, die ausschließlich die neue Trasse der Gemeindestraße „Alte Hörst“ ausweist.

 

Da die Grundzüge der Planung hiervon nicht berührt werden, kann diese Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden.