hier: Anmeldungen Kindergarten- und Kinderkrippe
Ende November 2019 wurden alle Eltern/Sorgeberechtigten,
deren Kind am 01.08.2020 die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf einen
Krippen- oder Kindergartenplatz hat und bislang keine Tageseinrichtung besucht,
die Anmelde-unterlagen für das Kindergartenjahr 2020/2021 (siehe anhängende
Schriftstücke) übersandt.
Eltern deren Kind bereits das Kindergartenalter erreicht hat
(3 bis 5 Jahre) wurden nicht angeschrieben, da diese Altersgruppe, bis auf
einige Wenige, eine Tageseinrichtung besuchen und auch weiterhin besuchen
werden.
Die Anmeldebögen waren bis zum 10. Januar 2020 bei einer der
Tageseinrichtungen
(Kindergarten/Krippen), abzugeben.
Vom Einwohnermeldeamt wurden 408 Kinder ermittelt, die die
Altersvoraus-setzungen (Vollendung des 1. Lj. bis 3. Lj.) erfüllen.
Von den 408 Kindern besuchen bereits 107 Kinder eine
Tageseinrichtung.
Angeschrieben wurden die Eltern von:
301 Kindern die
noch keine Tageseinrichtung besuchen.
+ 11 Kinder die nicht auf der Meldeliste
waren und deren Eltern sich gemeldet haben (insbesondere Zuzüge)
312 Kinder
Davon wurden 148 Kinder angemeldet.
(87 Krippenkinder und 61 Kindergartenkinder)
Unter Berücksichtigung der Kinder, die bereits eine
Kinderkrippe besuchen und in den Kindergarten wechseln und den Kindern die im
Sommer 2020 den Kindergarten verlassen und zur Schule kommen und unter der
Voraussetzung, dass die
neue Kinderkrippe am St. Franziskus zum 01.08.2020 den
Betrieb aufnimmt,
fehlen 5 Krippenplätze
und 25 Kindergartenplätze.
Die fehlenden Krippenplätze
könnten sich jedoch um 15 Plätze erhöhen, soweit die
gegenwärtig tätigen Drittkräfte nicht mehr zur Verfügung
stehen. Ab dem kommenden Kindergartenjahr sind Drittkräfte Pflicht ab dem 11.
Kind.
Aktuell sind drei Drittkräfte als Erzieherinnen beschäftigt
und erhalten eine
entsprechende Vergütung. Als Drittkräfte sollen
Sozialassistentinnen eingesetzt
werden, die eine geringere Vergütung erhalten.
Sozialassistentinnen stehen jedoch
nicht zur Verfügung und die bislang beschäftigten
Erzieherinnen werden vermutlich
nicht für die geringere Vergütung arbeiten und die
Krippengruppe oder Einrichtung verlassen.
Im Kindergartenbereich
wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Übergangsgruppe
(15 Plätze) im Kinderhaus St. Anna weiterhin eine Betriebserlaubnis erhält.
Auch könnte eventuell der sogenannte „Notgruppenraum“ im St.
Theresia oder die kleine Turnhalle am St. Theresia wieder aktiviert werden.
Dafür wäre dann erneut eine Betriebserlaubnis bei der Landesschulbehörde zu
beantragen.
Im Kindergarten St. Martin sind noch einige
Kindergartenplätze frei. Jedoch hängt die Belegung davon ab, wie viele
Integrationskinder einen Platz benötigen. Hierzu fehlen
noch anstehende Untersuchungen und Kostenanerkenntnisse.
Der Kindergarten St. Martin verfügt über altersübergreifende
Gruppen. Soweit Kindergartenplätze anderweitig geschaffen werden können,
besteht eventuell die
Möglichkeit dort ein paar U3 Kinder (Krippenkinder zwischen 2
u. 3 Jahre) aufzunehmen.
Des Weiteren steht noch nicht fest, wieviel Eltern das so
genannte Fleximodel nutzen werden.
Hierbei handelt es sich um Kinder die in der Zeit vom 01.07.
– 30.09. eines Jahres geboren wurden. Die Eltern können sich noch bis zum
01.05.2020 entscheiden ob
ihr Kind, welches sich aktuell im letzten KiGa-Jahr befindet,
eingeschult werden soll.
Aktuell sind 32 Kinder in dieser Altersgruppe.
Erfahrungsgemäß nehmen 63 % der Eltern diese Möglichkeit in Anspruch, so dass
ca. 20 Kinder weiterhin den Kindergarten besuchen und entsprechend Plätze
belegen. Zusätzlich ist von ca. 10 zurückgestellten Kindern auszugehen.
Anzumerken ist auch noch, dass von den Leiterinnen der
Tageseinrichtungen mitgeteilt wurde, dass immer mehr Eltern einen
Ganztagsbetreuungsplatz wünschen.
Teilweise könne die längere Betreuungszeit durch Gruppen mit
verlängerten Öffnungszeiten (z. B. 5 Std) und zusätzlichen Sonderöffnungszeiten
aufgefangen werden.
Ende April / Anfang Mai 2020 werden von den Kindergärten die
Zusagen an die Eltern versandt.
Danach erfolgen Betreuungsgespräche mit den Eltern und die
Aushändigung
eines Betreuungsvertrages.
Ein endgültiges Ergebnis wird voraussichtlich erst Ende Mai
2020, nach Rückgabe der Betreuungsverträge an die Kindertageseinrichtungen
vorliegen.
Die Verwaltung und die Träger der Tageseinrichtungen werden
darauf hinwirken,
dass ausreichend Betreuungsplätze für das kommende
Kindergartenjahr zur
Verfügung stehen.