Betreff
Kindergartenjahr 2020/2021
hier: Anmeldungen Kindergarten- und Kinderkrippe
Vorlage
DS-18-0426
Art
Sitzungsvorlage

Ende November 2019 wurden alle Eltern/Sorgeberechtigten, deren Kind am 01.08.2020 die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf einen Krippen- oder Kindergartenplatz hat und bislang keine Tageseinrichtung besucht, die Anmelde-unterlagen für das Kindergartenjahr 2020/2021 (siehe anhängende Schriftstücke) übersandt.

 

Eltern deren Kind bereits das Kindergartenalter erreicht hat (3 bis 5 Jahre) wurden nicht angeschrieben, da diese Altersgruppe, bis auf einige Wenige, eine Tageseinrichtung besuchen und auch weiterhin besuchen werden.

 

Die Anmeldebögen waren bis zum 10. Januar 2020 bei einer der Tageseinrichtungen

(Kindergarten/Krippen), abzugeben.

Vom Einwohnermeldeamt wurden 408 Kinder ermittelt, die die Altersvoraus-setzungen (Vollendung des 1. Lj. bis 3. Lj.) erfüllen.

Von den 408 Kindern besuchen bereits 107 Kinder eine Tageseinrichtung.

 

Angeschrieben wurden die Eltern von:

      301 Kindern die noch keine Tageseinrichtung besuchen.

    +  11 Kinder die nicht auf der Meldeliste waren und deren Eltern sich gemeldet haben (insbesondere Zuzüge)

      312 Kinder

 

Davon wurden 148 Kinder angemeldet.

(87 Krippenkinder und 61 Kindergartenkinder)

 

Unter Berücksichtigung der Kinder, die bereits eine Kinderkrippe besuchen und in den Kindergarten wechseln und den Kindern die im Sommer 2020 den Kindergarten verlassen und zur Schule kommen und unter der Voraussetzung, dass die

neue Kinderkrippe am St. Franziskus zum 01.08.2020 den Betrieb aufnimmt,

fehlen 5 Krippenplätze und 25 Kindergartenplätze.

 

Die fehlenden Krippenplätze könnten sich jedoch um 15 Plätze erhöhen, soweit die

gegenwärtig tätigen Drittkräfte nicht mehr zur Verfügung stehen. Ab dem kommenden Kindergartenjahr sind Drittkräfte Pflicht ab dem 11. Kind.

Aktuell sind drei Drittkräfte als Erzieherinnen beschäftigt und erhalten eine

entsprechende Vergütung. Als Drittkräfte sollen Sozialassistentinnen eingesetzt

werden, die eine geringere Vergütung erhalten. Sozialassistentinnen stehen jedoch

nicht zur Verfügung und die bislang beschäftigten Erzieherinnen werden vermutlich

nicht für die geringere Vergütung arbeiten und die Krippengruppe oder Einrichtung verlassen.

 

Im Kindergartenbereich wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Übergangsgruppe (15 Plätze) im Kinderhaus St. Anna weiterhin eine  Betriebserlaubnis erhält.

Auch könnte eventuell der sogenannte „Notgruppenraum“ im St. Theresia oder die kleine Turnhalle am St. Theresia wieder aktiviert werden. Dafür wäre dann erneut eine Betriebserlaubnis bei der Landesschulbehörde zu beantragen.

Im Kindergarten St. Martin sind noch einige Kindergartenplätze frei. Jedoch hängt die Belegung davon ab, wie viele Integrationskinder einen Platz benötigen. Hierzu fehlen

noch anstehende Untersuchungen und Kostenanerkenntnisse.

Der Kindergarten St. Martin verfügt über altersübergreifende Gruppen. Soweit Kindergartenplätze anderweitig geschaffen werden können, besteht eventuell die

Möglichkeit dort ein paar U3 Kinder (Krippenkinder zwischen 2 u. 3 Jahre) aufzunehmen. 

 

Des Weiteren steht noch nicht fest, wieviel Eltern das so genannte Fleximodel nutzen werden.

Hierbei handelt es sich um Kinder die in der Zeit vom 01.07. – 30.09. eines Jahres geboren wurden. Die Eltern können sich noch bis zum 01.05.2020 entscheiden ob

ihr Kind, welches sich aktuell im letzten KiGa-Jahr befindet, eingeschult werden soll.

Aktuell sind 32 Kinder in dieser Altersgruppe. Erfahrungsgemäß nehmen 63 % der Eltern diese Möglichkeit in Anspruch, so dass ca. 20 Kinder weiterhin den Kindergarten besuchen und entsprechend Plätze belegen. Zusätzlich ist von ca. 10 zurückgestellten Kindern auszugehen.

 

Anzumerken ist auch noch, dass von den Leiterinnen der Tageseinrichtungen mitgeteilt wurde, dass immer mehr Eltern einen Ganztagsbetreuungsplatz wünschen.

Teilweise könne die längere Betreuungszeit durch Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (z. B. 5 Std) und zusätzlichen Sonderöffnungszeiten aufgefangen werden.

 

Ende April / Anfang Mai 2020 werden von den Kindergärten die Zusagen an die Eltern versandt.

Danach erfolgen Betreuungsgespräche mit den Eltern und die Aushändigung

eines Betreuungsvertrages.

 

Ein endgültiges Ergebnis wird voraussichtlich erst Ende Mai 2020, nach Rückgabe der Betreuungsverträge an die Kindertageseinrichtungen vorliegen.

 

Die Verwaltung und die Träger der Tageseinrichtungen werden darauf hinwirken,

dass ausreichend Betreuungsplätze für das kommende Kindergartenjahr zur

Verfügung stehen.