Betreff
Entscheidung über die Zweckvereinbarung zur Nutzung der zentralen Vergabestelle beim Landkreis Vechta
Vorlage
DS-18-0435
Art
Sitzungsvorlage

Die Städte/Gemeinden Bakum, Damme, Dinklage, Goldenstedt, Holdorf, Neuenkirchen-Vörden und Visbek beabsichtigen, mit dem Landkreis Vechta eine Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Nutzung der Vergabestelle - angesiedelt beim Landkreis Vechta - zu vereinbaren. Bedingt durch ständig sich verändernde Anforderungen und neue rechtliche Regelungen begleitet von stetig sich wandelnder Rechtsprechungen, ist die Aufgabe der Vergabe immer vielfältiger, aufwändiger und anspruchsvoller geworden. Um die Aufgabenstellung vor allen Dingen rechtssicher bewältigen zu können, ist ein hoher zeitlicher  Aufwand entsprechende Fortbildungen erforderlich.

Gemeinsames Ziel der Zusammenarbeit der Kommunen mit dem Landkreis Vechta ist daher eine rechtskonforme, rechtssichere und wirtschaftliche Abwicklung des Vergabeverfahrens für alle beteiligten Gemeinden zusammen mit dem Landkreis. Durch die gemeinsame Nutzung der Vergabestelle ist ein effizientes und zielorientiertes Arbeiten nach den neuesten rechtlichen Vorgaben und unter zur Hilfenahme der sich aus ständig ändernden E-Vergabelösungen möglich.

Bezüglich der Kosten wurde aufgrund der Erfahrungen unter Zugrundelegung der in den letzten Jahren jährlich anfallenden Ausschreibungen ermittelt, dass ca. 14.000 € pro Jahr zu erwarten sind.

 

Im Einzelfall können die Kommunen, soweit dies aus Gründen der Effektivität nötig ist, die Ausschreibungen unterhalb der in der Zweckvereinbarung vereinbarten Summe von 10.000,00 € selbst durchführen. Generell sollen jedoch sämtliche Ausschreibungen, die einen Schätzwert von 10.000,00 € überschreiten, durch die Vergabestelle des Landkreises Vechta abgewickelt werden.