Betreff
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage
DS-18-0436
Art
Sitzungsvorlage

1. Grundschule Höner Mark

Das Budget der Grundschule Höner Mark ist um 4.036,30 € überschritten worden.

Die Überschreitung ist vornehmlich auf Mehraufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen zurück zu führen:

 

Fallschutzsand unter den Spielgeräten

Auf dem Schulhof der Schule stehen mehrere Kletter- und sonstige Spielgeräte.  Bei der jährlichen Überprüfung durch den Sicherheitsbeauftragten der Dekra wurde bemängelt, dass der Fallschutz unter den Spielgeräten nicht mehr in dem vorgeschriebenen Umfang (Tiefe, Breite, Länge) vorhanden war.  Der Fallschutz besteht aus einem extra hierfür hergestellten Sand-Kiesgemisch. Da hier wegen erhöhter Verletzungsgefahr der Schulkinder sofortiger Handlungsbedarf bestand, wurde die Fa. Averdam mit der Auskofferung des Mutterbodens sowie der Einfüllung des Fallschutzes beauftragt. Die Kosten hierfür beziffern sich auf 3.815,93 € und waren im Haushalt 2019 nicht eingeplant.

 

Reinigung und Reparatur der Dachrinnen

Nach den heftigen Sommergewittern mit Starkregen wurde festgestellt, dass am Gebäudekomplex fast alle Dachrinnen- und besonders die Abläufe durch Unrat verstopft waren. Des Weiteren waren die Rinnen an mehreren Stellen schadhaft. Durch das Überlaufen der Rinnen kam es vermehrt zu Feuchtigkeitsbildungen im Gebäude, sodass hier dringender Handlungsbedarf bestand. Aufgrund der lichten Höhe der Dachrinnen von ca. 5 bis 6 m ist die Reinigung mit einem Hubwagen durchzuführen. Eine Reinigung durch den Hausmeister kommt aufgrund der Sicherheitsaspekte nicht in Frage, sodass die Arbeiten an eine Fachfirma zu vergeben waren. Die Rechnung belief sich auf 2.367,12 €.

 

 

2. Feuerwehr Dinklage

Das Budget der Feuerwehr ist im Jahr 2019 insgesamt um 8.012,30 € überschritten worden.

5.940,60 € sind bereits am 17.12.2019 überplanmäßig genehmigt worden; hier handelte es sich um die notwendige Neuanschaffung von Bekleidungstücke (Jacken und Hosen) aufgrund eines Schadenfalls.

Die weiteren überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 2.071,70 € sind hauptsächlich auf relativ hohe Aufwendungen für die Unterhaltung der Fahrzeuge zurück zu führen. In 2019 waren einige Reparaturen – u. a. auch des mittlerweile 17 Jahre alten Mannschaftstransportfahrzeuges – erforderlich.

 

3. Teilhaushalt 3

Die Erträge aus der Gewerbesteuer belaufen sich im Jahr 2019 auf rd. 8,3 Mio. €; dieses entspricht  Mehrerträgen gegenüber dem Ansatz in Höhe von ca. 2,9 Mio. € (Ansatz 5,4 Mio. €). Dieses hat zur Folge, dass entsprechende Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage anfallen. Die Mehraufwendungen belaufen sich auf 369.888,00 €. Das Budget „Teilhaushalt 3“ konnte diese Mehraufwendungen nicht durch Minderaufwendungen bei anderen Produkten auffangen, so dass diese überplanmäßig zu genehmigen sind.

 

4. Fahrzeug ZOE

Im Jahr 2019 hat die Stadt Dinklage ein Elektroauto (Renault ZOE) erworben. Das Fahrzeug wurde durch die Bereitstellung von Werbeflächen finanziert. Der Kaufpreis beträgt 20.826,00 €; die  Einzahlungen für die Bereitstellung der Werbeflächen beziffern sich in gleicher Höhe.

Rechtlich handelt es sich bei dem Kaufpreis um außerplanmäßige Auszahlungen, die der Genehmigung bedürfen.

 

5. Hallenbad – Auszahlung Vorsteuer

Für das Hallen- und Freibad wurde ein Betreib gewerblicher Art (BgA) eingerichtet. Dieser ist – abgesehen vom hoheitlichen Bereich - vorsteuerabzugsberechtigt. Im Haushalt 2018 sind entsprechend die zu erwartenden Netto-Beträge und die erstattbare Mehrwertsteuer auf unterschiedlichen Konten eingeplant worden. Gegenüber den Planzahlen hat sich der prozentuale Anteil der Vorsteuer, der vom Finanzamt erstattbar ist, geändert. Aufgrund dessen entstanden bereits im Jahr 2018 überplanmäßige Auszahlungen im Bereich der Vorsteuer, die in der Sitzung des Rates am 24.09.2019 genehmigt wurden.

Haushaltsreste aus dem Jahr 2018 wurden lediglich im Bereich des Nettobetrages nach 2019 übertragen. Somit standen im Jahr 2019 für die Auszahlung der Vorsteuer keine entsprechenden Mittel zur Verfügung.

Die zunächst zu zahlende Vorsteuer (wird später vom Finanzamt im Rahmen der Vorsteueranmeldung zurück gefordert) beläuft sich im Jahr 2019 auf ca. 17.000 €. Diese Auszahlungen bedürfen nunmehr der Genehmigung.

 

6. Tilgungsleistungen

Im Haushalt 2019 waren Mittel zur Tilgung von Krediten in Höhe von 968.700,00 € eingeplant. Aufgrund der hohen Gewerbesteuereinzahlungen konnten drei Kredite abgelöst werden (Zinsbindungen in 2019). Der Gesamtbetrag der Tilgungen belief sich auf 1.974.124,90 €. Somit wird der Ansatz um 1.005.424,90 € überschritten; diese überplanmäßige Auszahlungen bedürfen der Genehmigung des Rates. 

 

 

7. Unterrichtung des Rates in Fällen von unerheblicher Bedeutung

Gemäß § 117 Abs. 2 NKomVG entscheidet in Fällen von unerheblicher Bedeutung (unter 2.000,00 € im konsumtiven Bereich, unter 5.000,00 € im investiven Bereich) der Bürgermeister; der Rat ist zu unterrichten.

 

Das Budget „alte Sporthalle“ wurde um 486,75 € überschritten. Der Ansatz des Budgets wird in 2020 um diese Summe gekürzt.

 

Ferner ist das Budget „Beiträge zur Kreisschulbaukasse“ um 200,00 € überschritten worden. Dieses hängt mit unterschiedlichen Schülerzahlen im Plan und Ist zusammen.