Betreff
Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperren für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 18 "Jahnstraße" und Nr. 27 "Haverkamp" - Neuaufstellung
Vorlage
DS-18-0454
Art
Sitzungsvorlage

Der Rat der Stadt Dinklage hat in seiner Sitzung am 26.06.2018 zur Sicherung der Bauleitplanung für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 18 „Jahnstraße“, Nr. 27 „Haverkamp“ und Nr. 28 „Ovelgönne“ –Neuaufstellung – jeweils eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen. Diese 3 Satzungen sind am 30.06.2018 öffentlich bekannt gemacht worden und somit an diesem Tag in Kraft getreten.

Am 26.01.2019 ist der Bebauungsplan Nr. 28 „Ovelgönne“ – Neuaufstellung – in Kraft getreten – die betreffende Veränderungssperre ist damit automatisch außer Kraft getreten.

 

Die Veränderungssperren für die B-Pläne Nr. 18 und 27 sind hingegen noch in Kraft.

Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB tritt eine Veränderungssperre grundsätzlich nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern.

 

Da sich die Bebauungspläne Nr. 18 „Jahnstraße“ und Nr. 27 „Haverkamp“ – Neuaufstellung – derzeit noch im Entwurfsstadium befinden und damit noch nicht rechtskräftig sind, sollte diese Planung auch weiterhin durch Veränderungssperren abgesichert werden. Ausnahmen von den Veränderungssperren sind jederzeit möglich.

 

Um die Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperren zu verlängern, müsste der Rat/VA rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer am 30.06.2020 die Verlängerung dieser Frist um ein Jahr beschließen.

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