Betreff
Bebauungsplan Nr. 34 "Hinterm Sportplatz" - 2. Änderung - (Vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB);
hier: Annahme des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
Vorlage
DS-18-0457
Art
Sitzungsvorlage

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dinklage hat bereits im Jahr 2013 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Hinterm Sportplatz“ beschlossen. Inhalt dieser Bauleitplanung soll laut Beschluss die Begrenzung der maximal zulässigen Wohneinheiten je Gebäude sein.

 

Am 24.09.2019 wurde vom Rat der Stadt Dinklage  zur Sicherung des Wohnbauverdich-tungskonzepts für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 eine Veränderungssperre beschlossen.

 

Nunmehr soll das Bauleitplanverfahren weitergeführt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 34,  1. Änderung, aus dem Jahr 1990 nicht zu ändern, sondern – wie beim Bebauungsplan Nr. 53 „Wiesenweg“ - zusätzliche textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen. Es handelt sich somit faktisch um eine Ergänzung zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 34.

 

Die Verwaltung schlägt vor, in die Bebauungsplanänderung die gleichen textlichen Festsetzungen zu Gebäudegrößen und –höhen aufzunehmen, wie es bei vergleichbaren Wohngebieten schon erfolgt ist.

 

Der Entwurf der geplanten textlichen Festsetzungen liegt dieser Drucksache an.