Betreff
Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) sowie Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (Straßenausbaubeitragssatzung)
Vorlage
DS-18-0463
Art
Sitzungsvorlage

In den vergangenen Jahren wurde immer wieder über die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung bzw. Herabsetzung der Anliegeranteile sowie der Zahlungsmodalitäten diskutiert.

In der Klausurtagung im Frühjahr 2019 haben sich die politischen Parteien darauf verständigt, den Anliegeranteil bei Anliegerstraßen von 75% auf 60% herabzusenken. Da das Land Niedersachsen im Jahr 2019 eine Änderung des Nds. Kommunalabgabengesetzes in Aussicht gestellt hat, wurde folglich die Überarbeitung der Straßenausbaubeitragssatzung hinausgeschoben. Mit Gesetz vom 24.10.2019 wurde das NKAG geändert.

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung, insbesondere die Regelung bei Eckgrundstücken sowie der Anteil der Bevorteilung der anliegenden Eigentumsflächen, wurde die aus dem Jahre 2000 beschlossene Straßenausbaubeitragssatzung neu gefasst.

Die vom NSGB – Kreisverband Vechta – empfohlenen prozentualen Anliegeranteile bei Straßen mit starken innerörtlichen Verkehr sowie Durchgangsstraßen herabzusetzen blieben unberücksichtigt, soweit nicht die Anliegeranteile durch entsprechende Rechtsprechung bereits festgelegt wurden.

 

Mit der rechtlich überprüften Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung, steht der Stadt Dinklage eine aktuelle Satzung zur Refinanzierung der Straßen zur Verfügung, die auch eindeutiger die Straßeneinstufung voneinander abgrenzt.

 

Gleichzeitig wurde auch die Erschließungsbeitragssatzung aus dem Jahr 2000 neugefasst.

 

Auch hier wurden die zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechungen berücksichtigt.