Mit Vertrag vom 20.11.2019 wurde der Gesellschaftervertrag der Bau- Grundstücks- und Erschließungs-GmbH der Stadt Dinklage geändert.
Die Organe der Gesellschaft sind nunmehr:
1. die Geschäftsführung
2. die Gesellschafterversammlung
Gemäß § 7 des geänderten Gesellschaftervertrages wird die Stadt Dinklage in der Gesellschafterversammlung durch zehn Mitglieder des Stadtrates und die/den Bürgermeister/Bürgermeisterin vertreten.
Die zehn Mitglieder des Stadtrates können sich im Fall einer Verhinderung durch einen Vertreter in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen.
Die/Der Bürgermeister/Bürgermeisterin schlägt für sich einen stimmberechtigten Stellvertreter als Verhinderungsvertreter vor.
Der Stadtrat bestimmt die zehn Mitglieder, deren zehn Vertreter sowie den Vertreter der/des Bürgermeisters/in zu Beginn einer (Kommunal)-Wahlperiode nach dem Sitzungsverhältnis der Fraktionen entsprechend § 71 Absatz 2 NKomVG.
Hierüber
ist nunmehr ein entsprechender Beschluss zu fassen.