Betreff
Benennung der Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Bau-, Grundstücks- und Erschließungs-GmbH der Stadt Dinklage
Vorlage
DS-18-0467
Art
Sitzungsvorlage

Mit Vertrag vom 20.11.2019 wurde der Gesellschaftervertrag der Bau- Grundstücks- und Erschließungs-GmbH der Stadt Dinklage geändert.

Die Organe der Gesellschaft sind nunmehr:

1. die Geschäftsführung

2. die Gesellschafterversammlung

 

Gemäß § 7 des geänderten Gesellschaftervertrages wird die Stadt Dinklage in der Gesellschafterversammlung durch zehn Mitglieder des Stadtrates und die/den Bürgermeister/Bürgermeisterin vertreten.

Die zehn Mitglieder des Stadtrates können sich im Fall einer Verhinderung durch einen Vertreter in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen.

Die/Der Bürgermeister/Bürgermeisterin schlägt für sich einen stimmberechtigten Stellvertreter als Verhinderungsvertreter vor. 

Der Stadtrat bestimmt die zehn Mitglieder, deren zehn Vertreter sowie den Vertreter der/des Bürgermeisters/in zu Beginn einer (Kommunal)-Wahlperiode nach dem Sitzungsverhältnis der Fraktionen entsprechend § 71 Absatz 2 NKomVG.

 

Hierüber ist nunmehr ein entsprechender Beschluss zu fassen.