Betreff
Widmung von Gemeindestraßen
Vorlage
DS-18-0474
Art
Sitzungsvorlage

Gemäß Nieders. Straßengesetz sind alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze formell dem öffentlichen Verkehr zu widmen.. Diese Widmung wird durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen. Für die Widmung der Gemeindestraßen  ist somit die Stadt Dinklage zuständig. Die Widmung wird durch den Rat beschlossen und ist anschließend öffentlich bekannt zu machen.

 

Da nunmehr die Straßen im Baugebiet „Trenkampsbach“ vollständig ausgebaut sind, sind die Straßen in diesem Baugebiet dem öffentlichen Verkehr zu widmen: Amselweg, Meisenweg, Rotkehlchenweg und Schwalbenweg.

Bei der ebenfalls neu ausgebauten Straße „Am Trenkampsbach“  handelt es sich um ein Teilstück des bereits seit 1970 gewidmeten Gemeindeweges Nr. 212; deshalb ist hierfür keine Widmung erforderlich.