Betreff
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
DS-18-0485
Art
Sitzungsvorlage

1. Anschaffung eines Holzhäckslers

Im Haushalt 2020 sind Mittel für die Anschaffung eines Holzhäckslers in Höhe von 40.000,00 € veranschlagt worden. Die Ausschreibung ist nunmehr erfolgt; das wirtschaftlichste Angebot beläuft sich auf 46.600,00 €.

Der sich zurzeit auf dem Bauhof befindliche Holzhäcksler entspricht nicht mehr den sicherheitstechnischen Anforderungen; eine entsprechende Bemängelung durch den Gemeindeunfallversicherungsverband ist bereits erfolgt. Insofern ist eine Neuanschaffung erforderlich.

Ein Verschieben der Anschaffung eines Häckslers ins nächste Jahr und die fehlenden Mittel im Haushalt 2021 zur Verfügung zu stellen, stellt keine Option dar. Das ausgeschriebene Modell ist lediglich dieses Jahr verfügbar; im nächsten Jahr erscheint ein neues Modell, welches erheblich teurer ist als das zurzeit auf dem Markt befindliche.

Die überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 6.600,00 € sollten genehmigt werden.  

 

 

2. Anschaffung eines Spielgerätes

Für die Anschaffung von Spielgeräten stehen im konsumtiven Bereich des Haushalts 2020 Mittel in Höhe von 38.178,84 € zur Verfügung (Ansatz: 20.000 € + Reste aus 2019: 18.178,84 €).

 

Gemäß § 19 Absatz 4 KomHKVO können Ansätze für zahlungswirksame Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in einem Budget zugunsten von unerheblichen Auszahlungen für Investitions- oder Finanzierungstätigkeit innerhalb des Budgets als einseitig deckungsfähig erklärt werden. Ein entsprechender Haushaltsvermerk liegt vor.

Somit können Anschaffungen von Spielgeräten in unerheblicher Höhe getätigt werden. Eine genaue Wertgrenze, ab wann eine Auszahlung erheblich ist, wurde vom Rat der Stadt Dink-lage nicht festgelegt. Die Verwaltung sieht diese – in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt - bei ca. 10.000,00 €.

Nunmehr ist eine Spielkombination (Turm mit Kletterwand, Rutsche etc.) zum Preis von 14.872,36 € angeschafft worden. Hier könnte es sich rechtlich um Auszahlungen in erheblicher Höhe handeln, die der Genehmigung des Rates bedürfen.

 

3. Anschaffung Rutsche für die Grundschule Kardinal-vonGalen

Für die Grundschule Kardinal-von-Galen ist ein Rutschenhügel mit Rutsche angeschafft worden. Die Auszahlungen belaufen sich auf 15.553,39 €. Der Förderverein der Kardinal-von-Galen-Schule beteiligt sich an der Finanzierung  (zweckgebundene Spende) mit 10.000,- €. Rechtlich handelt es sich um außerplanmäßige Auszahlungen, die der Genehmigung des Rates bedürfen.

 

4. Budget Horte

Das im Haushalt veranschlagte Budget von 46.000,00 € je Hort, zusammen 92.000 € wird mit der Nachzahlung um 6.840,00 € (für beide Horte) überschritten.

Die Überschreitung des Budgets liegt im Wesentlichen darin begründet, dass aufgrund der Corona Pandemie von Seiten der Stadt auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Monate April bis Juli 2020 verzichtet wurde. Dadurch ergibt sich ein Beitragsausfall in Höhe von 5.501,20 €.

Die weiteren 1.338,80 € liegen in der allgemeinen Kostensteigerung begründet. 

 

Laut Vertrag über den Betrieb und die Finanzierung von Kindertagesstätten (Horte) mit dem Verein Pro Jugend e.V. vom 29.07.2015, § 6 Nr. 7 wird der endgültige betragsmäßige Zuschuss durch das jährliche Rechnungsergebnis bestimmt. Größere Abweichungen vom Haushaltsvoranschlag sind zu begründen.

Eine Begründung ist nicht erforderlich. Im Haushaltsvoranschlag wurde von einem Nettodefizit von 21.440,59 € ausgegangen. In der Abrechnung beträgt das Nettodefizit 26.840,00 € (Erhöhung um 5.399,41 €). Ohne den Beitragsausfall wäre der Haushaltsvoranschlag um 101,79 € unterschritten worden.

Die Budgetüberschreitung liegt somit ausschließlich in dem Beitragsausfall und dem zu geringen Haushaltsansatz begründet. Die überplanmäßigen Aufwendungen sind daher zu genehmigen.