Betreff
B-Plan Nr. 108 "Gewerbegebiet Bahlen-Süd";
hier: Aufstellungbeschluss und Festlegung des Geltungsbereiches
Vorlage
DS-18-0503
Art
Sitzungsvorlage

Hinsichtlich des Sachverhaltes wird zunächst auf den TOP „40. Änderung des Flächennutzungsplanes“ verwiesen. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist für das geplante Gewerbegebiet ein Bebauungsplan aufzustellen.

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst zum einen die Flächen der 40. F-Plan-Änderung; des Weiteren im Osten Flächen der bereits wirksamen 17. F-Plan-Änderung sowie Teilbereiche des Bebauungsplanes Nr. 19 „Industriegebiet“. Außerdem müssten Teilbereiche des Bebauungsplanes Nr. 85.1 „Kommunale Entlastungsstraße West“ überplant werden  – auch um die erforderliche Erschließung des Gewerbegebietes sicher zu stellen.

 

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan. Die konkrete Ausweisung – Gewerbe- oder Industriegebiet - ist im Laufe des Bauleitplanverfahrens zu klären. Dies gilt auch für die Ausweisung der vorhandenen Wohnhäuser.

 

Zunächst ist nun ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen sowie der Name und der Geltungsbereich konkret festzulegen. Anschließend wird ein Planungsbüro mit der Erstellung eines ersten Vorentwurfs beauftragt, der dann den Ratsgremien zur Beratung vorgelegt wird.


Es entstehen Kosten für Planung, Erschließung und Kompensation. Die Höhe dieser Kosten ist derzeit noch nicht absehbar.


Im Laufe des Bauleitplanverfahrens wird ein Umweltbericht erstellt werden, in dem die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima beschrieben und entsprechende Kompensationsmaßnahmen festgelegt werden.