Betreff
Fortführung der Vereinbarung mit dem TVD hinsichtlich der Betriebsführung kommunaler Sportstätten ab dem 01.01.2021
Vorlage
DS-18-0505
Art
Sitzungsvorlage

Zwischen dem TVD und der Stadt Dinklage bestehen vertragliche Regelungen über die Betriebsführung, Unterhaltung und Pflege der o.g. Sportstätten sowie über die Gewährung einer allgemeinen Sportförderung. Alle Vereinbarungen enden am 31.12.2020.

 

Der TVD hat der Stadt Dinklage gegenüber erklärt, dass dieser bereit ist,  die bestehende Zusammenarbeit um weitere 5 Jahre fortzuführen und zwar bis zum 31.12.2025. Sofern seitens der Stadt einer Fortführung zugestimmt wird, beantragt der TVD allerdings eine Anpassung der hierfür im Haushalt bereitgestellten finanziellen Mittel.

 

Für die Betriebsführung der Sportstätten werden folgende Budgetbeträge im Haushalt der Stadt Dinklage bereitgestellt:

 

1. Schulsporthalle                                           2016-2020                           2021-2025

Unterhaltungsmaßnahmen                       18.300,00 Euro  21.300,00 Euro

 

Die Erhöhung der Mittel für die Unterhalt der Halle werden mit einer allgemeinen Preissteigerung begründet. Der Betrag in Höhe von 3.000,00 € entspricht einer Kostensteigerung von jährlich ca. 3,0 % und liegt im Rahmen der in den vergangenen 5 Jahren festgestellten allgemeinen Verteuerung.  Im Jahre 2019 wurde das Budget um fast 5.000,00 € überschritten, da zwei größere Maßnahmen anstanden.

 

Die Bewirtschaftungskosten (Strom, Gas, Wasser) gehören nicht zum Budget und werden im Haushaltsplan separat ausgewiesen. Die Reinigungskosten ohne Personalkosten sind dem Budget zugeordnet.

 

2. Jahnstadion (Halle und 7 Plätze):                        2016-2020                           2021-2025

Unterhaltungsmaßnahmen                                       35.000,00 Euro  45.000,00 Euro

Energie (Strom, Gas, Wasser)                   22.000,00 Euro  22.000,00 Euro

Gesamt:                                                                             57.000,00 Euro  67.000,00 Euro

 

Auch der Budgetbetrag für die Jahnhalle und Sportplätze ist aufgrund allgemeiner Kostensteigerung anzupassen; die beantragte Erhöhung beziffert sich auf 10.000,00 €.

Dies entspricht eine Steigerung von rd. 3,3 % pro Jahr.    U.a.  wird die Erhöhung damit begründet, dass sich in den letzten 5 Jahren in allen Bereichen, sowohl beim Einkauf,  Reinigung, Versicherungen und Löhne für Aushilfskräfte erhebliche Preissteigerungen ergeben haben.  Hinzu kommt,  dass für die 7 Plätze aufgrund der großen Anzahl von Mannschaften (insbesondere Jugendmannschaften) eine intensive Pflege mit einem erhöhten Einsatz von Maschinen und Geräte erforderlich ist.

 

Bei einer Überschreitung des Budgets gehen die darüber hinaus gehenden Kosten zu Lasten des TVD. Das Budget für die Jahnhalle und Sportplätze reichten in den letzten Jahren nicht aus und darüber hinausgehende Kosten wurden vom TVD getragen. 

 

Bei einer Unterschreitung der Budgetansätze wird diese Einsparung am Ende des Kalenderjahres auf das folgende Haushaltsjahr übertragen.

 

Dies gilt allerdings nicht bei größeren und unvorhersehbaren Unterhaltungsmaßnahmen. Diese werden außerhalb des Budgets von der Stadt getragen.

 

Größere Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen werden gesondert im jeweiligen Haushalt ausgewiesen und gehören nicht zum festgesetzten Budget. Diese Maßnahmen sind vom TVD anzumelden und werden im Rahmen der jährlichen Schulbereisung besichtigt. Im Zuge der Haushaltsberatungen wird dann entschieden, ob die Maßnahmen im folgenden Haushaltsetat Berücksichtigung finden (Verfahren wie bei den Schulen).

 

Seit 2016 erhält der TVD eine allgemeine Sportförderung in Höhe von 115.000,00 € für die Jugendarbeit. Mit diesem Betrag deckt der TVD die Personalkosten für den technischen Leiter/Hallenwart, für alle Raumpflegerinnen der Hallen I und II an der Schulstraße sowie der Jahnhalle und Platzwart. Durch die umfangreiche und arbeitsintensive Unterhaltung der Plätze sind zudem seit einigen Jahren zwei weitere Kräfte als geringfügig Beschäftigte eingestellt.

 

In den letzten fünf Jahren (2016 bis 2020) wurde der Tarifvertrag im öffentlichen Dienst wiederholt angepasst mit einer Lohnsteigerung von insgesamt 12 %; dies würde einen Betrag in Höhe von 13.800,00 € ergeben. Da auch der TVD seine Löhne anpassen und den gesetzlichen Mindestlohn einhalten muss, ist eine Erhöhung der allgemeinen Sportförderung auf 130.000,00 €  gerechtfertigt.

 

Insgesamt ergibt dies eine Steigerung um 28.000,00 €/jährlich.