Betreff
Antrag der Katholischen Kirchengemeinde auf Kostenübernahme für die Einstellung von 4 JFSler ( freiwilliges soziales Jahr) in den Kindergärten St. Catharina, St. Franziskus, St. Martin und St. Theresia
Vorlage
DS-18-0511
Art
Sitzungsvorlage

Mit Schreiben vom 16.10.2020 wurde von der Katholischen Kirchengemeinde 

St. Catharina, die Einstellung von  4  FSJler für die Kindergärten St. Catharina,

St. Franziskus, St. Martin und St. Theresia beantragt.

Da nicht angegeben wurde, ab welchem Kindergartenjahr eine Einstellung erfolgen soll, wird davon ausgegangen, dass der Antrag auf die zukünftigen Kindergartenjahre gerichtet ist.

 

Der Antrag wird mit den erhöhten Anforderungen an die Erzieherinnen und auch im Blick auf die Erwerbung von sozialen Kompetenzen für Jugendliche, die durch ein freiwilliges Jahr einen Einblick in das Berufsfeld des Erziehers bekommen, begründet.

Die Kosten belaufen sich auf 7.500,00 Euro Arbeitgeberbrutto pro FSJler.

Das Offizialat beteiligt sich im Rahmen der Finanzierung 85/15, so dass 6.375,00 Euro pro FSJler auf die Stadt entfallen.

 

Gleichlautende Anträge wurden bereits im September 2015 für das Kindergartenjahr 2016/2017 und im März 2017 für das Kindergartenjahr 2017/2018 gestellt.

Beide Anträge erhielten vom Ausschuss JFS am 09.11.2015 (DS-17-0581) und am 08.05.2017 (DS-18-0081) keine Zustimmung und wurden vom Verwaltungsaus-schuss am 16.11.2015 und 12.06.2017 abgelehnt.

 

Da der aktuelle Antrag gleichlautend gegenüber den bisherigen Anträgen ist und diese abgelehnt wurden, wurde die katholischen Kirchengemeinde um eine detaillierte Ausführung gebeten, warum und aus welchem Grunde die Einstellung eines FSJlers für den jeweiligen Kindergarten erforderlich ist.

Die Ausführungen hierzu sind in der Anlage aufgeführt.

In den Ausführungen wird im Wesentlichen auf die Einblicke für den FSJler in das Berufsleben eines Erziehers und die unterstützenden Tätigkeiten im KiGa-Alltag hingewiesen.

 

Die Verwaltung schlägt erneut vor, dem Antrag der Katholischen Kirchengemeinde nicht zuzustimmen. Die personelle Ausstattung der Kindergärten entspricht den gesetzlichen Bestimmungen und dem Regulativ des Bischöflich Münsterschen Offizialats.

 

Die Bezuschussung wäre eine freiwillige Leistung der Stadt.

Auch andere soziale Träger  /  Einrichtungen könnten einen entsprechenden Antrag stellen.  

 

Sicherlich mögen die Anforderungen an die Erzieherinnen in den letzten Jahren gestiegen sein und die Einstellung eines FSJlers zu einer Entlastung führen. Auch ist es löblich den FSJlern einen Einblick in den Beruf ermöglichen zu wollen.

Angesichts der knappen Haushaltsmittel ist es jedoch nicht zu rechtfertigen und zu vertreten die Kosten zu übernehmen.

 


Die Kosten für 4 FSJler belaufen sich für ein Kindergartenjahr auf insgesamt 30.000,00 Euro.

Davon Stadt Dinklage: 25.500,00 € (85 % des Nettodefizits)

Davon Offizialat Vechta 4.500,00 € (15 % des Nettodefizits)

 


keine