Betreff
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
DS-18-0515
Art
Sitzungsvorlage

1. Budget „soziale Leistungen“

Für das Budget „soziale Leistungen“ stehen im Haushalt Mittel in Höhe von 155.500 € zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um Wohngeldleistungen.

Das Budget wird voraussichtlich um ca. 35.000 € überschritten. Zurück zu führen ist dieses zum einen auf die Anpassung der Höchstbeträge für die Miete im Wohngeldgesetz zum 01.01.2020; zum anderen wurden durch die Corona-Pandemie vermehrt Wohngeldanträge gestellt.

Die Aufwendungen werden vom Land erstattet.

Rechtlich handelt es sich um überplanmäßige Aufwendungen, die vom Rat zu genehmigen sind.

 

2. Budget „Oberschule“  

An der Südseite des Mensagebäudes der Oberschule war vorgesehen, eine Beschattung in Form eines Sonnensegels bzw. einer Außenmarkise zu installieren. Aufgrund der großen Fensterfläche zur Südseite des Gebäudes werden bei intensiver Sonnenbestrahlung im Inneren des Gebäudes extrem hohe Temperaturen erreicht.

Verschiedenste Fachfirmen haben sich die Situation vor Ort angesehen und alle sind zum Ergebnis gekommen, dass es aufgrund der Bauart des Gebäudes eine – im Kostenrahmen verbleibende - Variante für die Anbringung von mechanischen Beschattungsvorrichtungen nicht gibt.

Mit der Schule und dem Mensapersonal wurde nunmehr über die Möglichkeit einer natürlichen Beschattung durch Bäume gesprochen. Eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung ist das Anpflanzen von vier Bäumen (sog. Dachplatanen) entlang der Südseite des Gebäudes, die dann für eine entsprechende Beschattung sorgen. Diese Möglichkeit der Beschattung wurde auch bei der Neugestaltung der Pauseninnenhöfe der Grundschule Kardinal-von-Galen gewählt und hat sich bewährt. Hier durfte eine Beschattung aus Gründen des Denkmalschutzes nicht am Gebäude angebracht werden.

Für das geplante Sonnensegel wurden Mittel im Haushalt (investiver Bereich) in Höhe von 20.000,00 € eingeplant. Bei Realisierung der Beschattung durch Bäume werden diese Mittel eingespart.

Die Kosten für die Lieferung und Anpflanzung der Bäume (inkl. Anpassung der Pflasterung und Bodendecker) belaufen sich auf ca. 11.000 €.  Da es sich bei diesen Kosten um  Aufwendungen (konsumtiver Bereich des Haushaltsplanes) handelt, bedürfen sie der Genehmigung des Rates (überplanmäßigen Aufwendungen).

 

3. Ladesäule für E-Autos

Auf dem Parkplatz an der Oberschule soll eine Ladesäule für E-Autos aufgestellt werden. Die Stadt ist Betreiberin; die Säule wird öffentlich zugänglich sein.

Für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen sind im Haushalt 30.000 € eingeplant (im konsumtiven Bereich).

Die Aufstellung der Ladesäule ist jedoch im investiven Bereich des Haushalts zu buchen; hier sind keine entsprechenden Mittel eingeplant worden.

Die Kosten für die Aufstellung der Säule belaufen sich auf 12.433,47 €. Rechtlich handelt es sich hierbei um außerplanmäßige Auszahlungen, die der Genehmigung bedürfen.

Der Ansatz im konsumtiven Bereich wird entsprechend gesperrt. 

 

4. Budget „Schweger Mühle Sanierung Galerie“

Für die Sanierung der Galerie der Schweger Mühle sind im Haushalt 2019 Mittel aufgrund einer Kostenschätzung eines Zimmereiunternehmens in Höhe von 68.000 € eingeplant worden. Das Architekturbüro Angelis und Partner aus Oldenburg hat den Zuschlag für die Planung erhalten und ein Kurzgutachten für den Förderantrag erstellt.

Gemäß dem Gutachten, welches mit dem Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV)  abgestimmt wurde, sind zusätzlich zu den ursprünglich angedachten Maßnahmen u. a. die Erhöhung der Galeriebrüstung sowie die Installation eines Stahlschutznetzes erforderlich. 

Die erste Ausschreibung ergab kein verwertbares Angebot. Nachdem die Sanierung der Galerie eines weiteres Mal ausgeschrieben wurde, belaufen sich die Investitionskosten (inkl. Honorar) nunmehr auf 108.000 €.

Die Kostensteigerung ist zum einen auf die vom GUV geforderten Mehrleistungen sowie auf die allgemeine Kostensteigerung zurück zu führen.

Um die Aufträge entsprechend vergeben zu können, ist eine Genehmigung der überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 40.000,00 € erforderlich.

 

Die Förderung über die Ziele-Richtlinie wird sich auf 57.200 € (53 %) belaufen.