Betreff
Antrag der SPD-Fraktion nach § 56 NkomVG an den Rat der Stadt Dinklage auf Durchführung einer Bürgerbefragung
Vorlage
DS-18-0518
Art
Sitzungsvorlage

Der Antrag der SPD Fraktion vom 01.12.2020 ist dieser Drucksache als Anlage beigefügt.

 

Gem. den Bestimmungen des § 35 NKomVG kann der Rat eine Einwohnerbefragung (früher Bürgerbefragung) in allen Angelegenheiten der Kommune durchführen.

Abstimmungsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 14 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in der Stadt haben.

 

Über die Durchführung einer Einwohnerbefragung entscheidet der Rat mit einfacher Mehrheit. Das Nähere über die Durchführung der Befragung wird dann in einer vom Rat zu erlassenden Durchführungssatzung geregelt.