Aufgrund der Coronapandemie ist ab Januar bis voraussichtlich 14. Februar der Regelbetrieb von Kindertageseinrichtungen und -horten u.a. die Krippen untersagt. Lediglich eine Notbetreuung wird den Eltern unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag gewährt. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Notbetreuung obliegt den Trägern der Kindertageseinrichtungen, gegebenenfalls in Absprache mit der Stadt Dinklage. Aus Gründen des Infektionsschutzes sollen so wenige Kinder wie möglich die Einrichtungen besuchen. Maximal 50 Prozent der vorhandenen Betreuungsplätze können vergeben werden. Großtagespflegestellen sind nicht von den Regelungen betroffen und können geöffnet bleiben
Wie im letzten Jahr haben sich die Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Vechta darauf verständigt, die Krippenbeiträge auszusetzen und nur die in Anspruch genommenen „Notbetreuungstage“ abzurechnen. Dieses ergeht natürlich unter dem Vorbehalt der noch zu fassenden politischen Beschlüsse. Die Kommunen im Landkreis Cloppenburg haben signalisiert, ebenfalls so verfahren zu wollen. Somit wäre „einheitliches Handeln“ im Oldenburger Münsterland gewährt. Diese einvernehmliche Lösung erfolgt, um Familien in der aktuell sehr schwierigen Lage zu entlasten.
Wegfall der Elternbeiträge von ca. 10.500 € mtl. belasten nachträglich den Haushalt
keine Auswirkung