Betreff
B-Plan Nr. 108 "Gewerbegebiet Bahlen-Süd";
a) Aufstellungsbeschluss
b) Annahme des Vorentwurfes für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
DS-18-0533
Art
Sitzungsvorlage

Hinsichtlich des Sachverhaltes wird zunächst auf den TOP „40. Änderung des Flächennutzungsplanes“ verwiesen. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist für das geplante Gewerbegebiet ein Bebauungsplan aufzustellen.

Der Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes ist in der Anlage zur Drucksache dargestellt. Um die Erschließung des neuen Gewerbegebietes sicherzustellen, müssen auch  Teilbereiche des Bebauungsplanes Nr. 85.1 „Kommunale Entlastungsstraße West“ überplant werden.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. !08 „Gewerbegebiet Bahlen-Süd“ liegt dieser Drucksache an und wird in der Sitzung näher vorgestellt werden.

 


Es entstehen Kosten für Planung, Erschließung und Kompensation. Die Höhe dieser Kosten ist derzeit noch nicht absehbar.


Im Bauleitplanverfahren wird anhand von Gutachten zu Flora und Fauna ein Umweltbericht erstellt, der die Auswirkungen der Planung auf Natur, Umwelt und Klima beschreibt; als Folge werden dann für alle Eingriffe in Natur und Landschaft entsprechende Kompensationsmaßnahmen festgelegt und durchgeführt.