Diese sollen gemäß § 33 Gerichtsverfassungsgesetz (kurz: GVG):
- am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt sein
- am 01.01.2024 das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- zum Zeitpunkt der Aufstellung in der Stadt Dinklage wohnen und
- nicht aus gesundheitlichen Gründen zur Ausübung des Amtes ungeeignet sein.
Zu dem Amt einer/s Schöffin/Schöffen sollen u.a. nicht berufen werden:
- Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können
- Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte
- gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer
- Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.
Die Stadt Dinklage hat öffentlich für das Amt der Schöffen geworben und im Zuge dessen 46 Bewerbungen erhalten. Die eingegangen Bewerbungen sind in der Anlage beigefügt.
Nach Rücksprache mit dem Amtsgericht und anderen Kommunen wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19.06.2023 nach der Feststellung der Eignung und Fähigkeit per Losverfahren bestimmt, wer in die Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 aufgenommen wird. Aus Gründen der Gleichberechtigung wurden sechs Frauen sowie sechs Männer ausgelost. Das Ergebnis des Losverfahrens ist aus der folgenden Auflistung zu entnehmen. Diese Auflistung erfolgt nach der Reihenfolge der Ziehung.
- Emma Heidmann
- Tina Koldehoff
- Stefanie Remme
- Marlies Grewenkamp
- Michelle Espelage
- Gabriele Raubart
- Georg Blömer
- Dirk Hanel
- Jörg Kamphaus
- Pascal Tabeling
- Uwe Sontag
- Werner Schiltmeyer
Für die Aufnahme in die Liste ist nach § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder erforderlich.