a) Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen
b) Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.
An der Grundschule Höner Mark wurde eine Spielkombination angeschafft und aufgestellt. Die Kosten für das Spielgerät belaufen sich auf 42.443,40 €; die Kosten der Herrichtung des Untergrundes auf 3.401,75 €. Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf 45.845,15 €.
Hierfür hat die Schule Spenden eingeworben. Folgende Spenden sind angekommen worden:
- BILD hilft e. V. „Ein Herz für Kinder“: 20.000,00 €
- EWE-Stiftung: 20.000,00 €
- OLB-Stiftung: 1.000 €
- Landessparkasse zu Oldenburg: 1.500,00 €
- Volksbank eG Lohne-Dinklage-Steinfeld-Mühlen: 1.500,00 €
Die Summe der zweckgebundenen Spenden beläuft sich somit auf 44.000,00 €. Der Großteil der Kosten können damit gedeckt werden. Im Haushalt 2024 sind keine Mittel für die Anschaffung eines solchen Spielgerätes eingeplant. Gemäß Haushaltsvermerk darf jedoch eine Zweckbindung gemäß § 18 Abs. 1 und 2 KomHKVO vorgenommen werden, sofern ein sachlicher Zusammenhang besteht. Dies ist hier der Fall, so dass die Mehreinzahlungen für die entsprechenden Auszahlungen verwendet werden dürfen; die Voraussetzung, dass der Eingang der geplanten Einzahlungen gesichert sein muss, war erfüllt.
Lediglich der Betrag, der die Einzahlungen übersteigt (1.845,15 €) bedarf der Genehmigung des Rates der Stadt Dinklage.
Ferner bedarf die Annahme der Spenden gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG der Genehmigung des Rates der Stadt Dinklage