Betreff
Anschaffung eines Spielgerätes für die Grundschule Höner Mark;
a) Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen
b) Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.
Vorlage
DS-19-0444
Art
Sitzungsvorlage

An der Grundschule Höner Mark wurde eine Spielkombination angeschafft und aufgestellt. Die Kosten für das Spielgerät belaufen sich auf 42.443,40 €; die Kosten der Herrichtung des Untergrundes auf 3.401,75 €. Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf 45.845,15 €.

Hierfür hat die Schule Spenden eingeworben. Folgende Spenden sind angekommen worden:

  1. BILD hilft e. V. „Ein Herz für Kinder“: 20.000,00 €
  2. EWE-Stiftung: 20.000,00 €
  3. OLB-Stiftung: 1.000 €
  4. Landessparkasse zu Oldenburg: 1.500,00 €
  5. Volksbank eG Lohne-Dinklage-Steinfeld-Mühlen: 1.500,00 €

Die Summe der zweckgebundenen Spenden beläuft sich somit auf 44.000,00 €. Der Großteil der Kosten können damit gedeckt werden. Im Haushalt 2024 sind keine Mittel für die Anschaffung eines solchen Spielgerätes eingeplant. Gemäß Haushaltsvermerk darf jedoch eine Zweckbindung gemäß § 18 Abs. 1 und 2 KomHKVO vorgenommen werden, sofern ein sachlicher Zusammenhang besteht. Dies ist hier der Fall, so dass die Mehreinzahlungen für die entsprechenden Auszahlungen verwendet werden dürfen; die Voraussetzung, dass der Eingang der geplanten Einzahlungen gesichert sein muss, war erfüllt.

Lediglich der Betrag, der die Einzahlungen übersteigt (1.845,15 €) bedarf der Genehmigung des Rates der Stadt Dinklage.

Ferner bedarf die Annahme der Spenden gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG der Genehmigung des Rates der Stadt Dinklage