Umgebungslärm und hier insbesondere der Straßenverkehrslärm stellt für viele Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Belastung darf.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 ist der europaweit rechtliche Rahmen, um eine Bestandserfassung der Lärmbelastung durchzuführen (Lärmkartierung) und geeignete Lärmminderungsmaßnahmen zu identifizieren und diese in kommunale Planungsprozesse einzubinden (Lärmaktionsplanung).
Hierbei sind Hauptverkehrsstraßen (mehr als 3 Millionen Fahrzeuge pro Jahr), Haupteisenbahnstrecken (mehr als 30.000 Züge pro Jahr) und Großflughäfen (mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr) zu betrachten.
Die Stadt Dinklage hat die gesetzliche Verpflichtung, ihren Lärmaktionsplan regelmäßig
fortzuschreiben. Gem. § 47d (3) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wird die
Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört und erhält die Möglichkeit,
an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans mitzuwirken.
Eine erste Information zur aktuellen Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Runde 4)
der Stadt Dinklage erfolgte durch öffentliche Bekanntmachung im Februar 2024. Die
Zwischenergebnisse der Auswertung der Lärmkartierung einschl. Beurteilung wurden
auf der Internetseite der Stadt Dinklage veröffentlicht und konnten vom 12.02.2024
bis zum 13.03.2024 dort eingesehen werden. Während dieser Frist gingen keine Stellungnahmen zum Zwischenbericht ein.
Mit der Offenlage des Entwurfs des Lärmaktionsplans ist die zweite Beteiligungsphase der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) ist in der Zeit vom 29.04. bis 13.05.2024 (einschl.) auf der Internetseite der Stadt Dinklage veröffentlicht worden und konnte dort eingesehen werden. Zusätzlich bestand die Möglichkeit, den Entwurf bei der Stadtverwaltung während der Öffnungszeiten einzusehen.
Im Rahmen der Offenlage wurden Hinweise vom der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) sowie von Die Autobahn GmbH vorgebracht.
(s. Anlage zur Beschlussvorlage).
Die Hinweise wurden in den Lärmaktionsplan bereits eingearbeitet.
Planungskosten
Keine