Sitzung: 05.12.2017 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Tourismus
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: DS-18-0153
Beschlussvorschlag:
Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gemäß § 12 Abs. 1 KomHKVO wird auf 1.000.000,00 € festgelegt.