Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

a)      Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Plaggenriehe“ wird in der vorgelegten Form angenommen.

 

b)      Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Plaggenriehe“ ist zusammen mit dem Entwurf der Begründung gem. § 13 a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.