Beschluss:

Zu a) Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 104 „Drostestraße, Nelkenstraße“ eingegangenen Stellungsnahmen werden gemäß der Anlage zur Drucksache abgewogen.

 

Zu b) Der Bebauungsplan Nr. 104 Drostestraße, Nelkenstraße“ wird einschl. Begründung unter Berücksichtigung der Abwägung zu a) als Satzung beschlossen.