Beschlussvorschlag:

 

Die Unterschreitung der Abstandsregelung von 1000 m im Hinblick auf das Opt-Out-Recht der Kommunen wird zur Beratung in die Fraktionen verwiesen. Außerdem  soll im Rahmen einer Anliegerversammlung insbesondere die Auswirkung (Lärm, Schattenwurf) auf die Wohnbevölkerung sowie die daraus resultierenden Abstände dargestellt werden. Anschließend werde erneuert im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung beraten.