Beschluss:
Der Rat der Stadt Dinklage tritt der in der Genehmigungsverfügung des
Landkreises Vechta vom 11.11.2019 aufgeführten Maßgabe bei. Für die 37. Änderung
des Flächennutzungsplanes mit reduziertem Geltungsbereich (Fassung der
Planzeichnung vom 08.08.2019; Fassung der Begründung vom 08.11.2019) wird ein
erneuter Feststellungsbeschluss gefasst. Der Feststellungsbeschluss vom
25.06.2019 wird insoweit aufgehoben.