Beschluss:
a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 26 „Riedenweg I“ – Neuaufstellung –
eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Drucksache abgewogen.
b) Der Bebauungsplan Nr. 26
„Riedenweg I“ – Neuaufstellung – wind einschl. Begründung unter
Berücksichtigung der Abwägung zu a) als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird
die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Riedenweg I“ aus dem Jahr 1972
(einschl. 1. und 2. Änderung) beschlossen; dieser tritt mit Bekanntmachung der
Neuaufstellung außer Kraft.