Beschluss:
a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 26 „Riedenweg I“ – Neuaufstellung – eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Drucksache abgewogen.

 

b) Der Bebauungsplan Nr. 26 „Riedenweg I“ – Neuaufstellung – wind einschl. Begründung unter Berücksichtigung der Abwägung zu a) als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Riedenweg I“ aus dem Jahr 1972 (einschl. 1. und 2. Änderung) beschlossen; dieser tritt mit Bekanntmachung der Neuaufstellung außer Kraft.