Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

a)      Es wird beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 39 „Schweger Straße“ eine 3. Änderung vorzunehmen (Aufstellungsbeschluss). Die Aufstellung dieser 3. Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich den Bereich der geplanten Neubautrasse der Gemeindestraße „Alte Hörst“.

b)      Der vorgelegten Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 39 „Schweger Straße“ – 3. Änderung – (Planzeichnung und Begründung) werden angenommen. Sie sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.