Beschluss: einstimmig beschlossen

Geänderter Beschlussvorschlag:

Dem Bistro „Mon Ami“, Herrn Kohorst, wird  für die Bewirtung von Gästen die jederzeit widerrufliche Erlaubnis erteilt, die östlich an das Bistro angrenzende Fläche (Fahrspur  Place d’Epouville) bis an die Mauer für  die Außengastronomie zu nutzen. Hierfür ist eine jährliche Sondernutzungsgebühr zu zahlen. Der Bereich ist mit einer festen Absperrung – Windscreenscheiben – zu versehen.Die Verkehrssicherungspflicht und die Reinigungspflicht für diese Fläche obliegen Herrn Kohorst.  Er hat auch dafür Sorge zu tragen, dass die Fläche ganzjährig in einem „guten Zustand“ ist.