Beschluss:
a) Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Clemens-August-Straße“
eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Drucksache abgewogen. Der Bauherr wird verpflichtet, die
vom Landkreis vorgetragenen Hinweise zum Artenschutz zu beachten und ggfs. Ersatzquartiere
zu schaffen.
b) Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Clemens-August-Straße“
wird unter Berücksichtigung der Abwägung zu a) einschl. Begründung als Satzung
beschlossen.