Beschluss:

a) Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Clemens-August-Straße“ eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Drucksache  abgewogen. Der Bauherr wird verpflichtet, die vom Landkreis vorgetragenen Hinweise zum Artenschutz zu beachten und ggfs. Ersatzquartiere zu schaffen.

b) Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Clemens-August-Straße“ wird unter Berücksichtigung der Abwägung zu a) einschl. Begründung als Satzung beschlossen.