Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

a)    Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 108 „Gewerbegebiet Bahlen-Süd“ werden gemäß der Anlage zur Drucksache abgewogen.

b)    Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 108 „Gewerbegebiet Bahlen-Süd“ werden unter Berücksichtigung der Abwägung zu a) angenommen. Sie sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen