Beschluss:
a) Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 1 „Zuschlag“ – 1. Änderung - eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Drucksache abgewogen.
b) Der Bebauungsplan Nr. 1 „Zuschlag“ – 1. Änderung – wird
einschl. Begründung unter Berücksichtigung der Abwägung zu a) als Satzung
beschlossen.