Beschluss:
a)
Die während der öffentlichen
Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan
Nr. 108 „Gewerbegebiet Bahlen-Süd“ eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß
der Anlage zur Drucksache abgewogen.
b) Der Bebauungsplan Nr. 108 „Gewerbegebiet Bahlen-Süd“ wird einschl.
Begründung unter Berücksichtigung der Abwägung zu a) als Satzung beschlossen.