Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a)      Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 108 „Gewerbegebiet Bahlen-Süd“ eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Drucksache abgewogen.

b)      Der Bebauungsplan Nr. 108 „Gewerbegebiet Bahlen-Süd“ wird einschl. Begründung unter Berücksichtigung der Abwägung zu a) als Satzung beschlossen.